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  • Gemeinsame Position der Erziehungshilfefachverbände zur SGB VIII-Reform
02.10.2026

Gemeinsame Position der Erziehungshilfefachverbände zur SGB VIII-Reform

Die Erziehungshilfefachverbände fordern eine Reform des SGB VIII in einer Stufe, die die inklusive Gesamtzuständigkeit verbindlich regelt, individuelle Rechtsansprüche sichert und Hilfen sowie Infrastruktur verlässlich finanziert, um allen jungen Menschen unabhängig vom Wohnort gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.

Erschienen am:

02.10.2026

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Gemeinsame Position der Erziehungshilfefachverbände zur SGB-VIII-Reform

anlässlich des parlamentarischen Gesprächs mit Bundestagsabgeordneten am 02.10.2026

Ausgangspunkt

Die Erziehungshilfefachverbände unterstützen die Weiterentwicklung des SGB VIII zu einer inklusiven, leistungsfähigen, verlässlichen und adressatenorientierten Kinder- und Jugendhilfe.

Die vorgesehene Strukturreform und die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe stehen in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang. Veränderungen bei Steuerung, Sozialraumorientierung, Infrastruktur und Leistungsgewährung können aus Sicht der Fachverbände nicht losgelöst von der künftigen Gesamtzuständigkeit für junge Menschen mit und ohne Behinderungen betrachtet werden.

Gemeinsame Position: Reform in einer Stufe

Die Erziehungshilfefachverbände sprechen sich deshalb für eine einstufige Reform aus, in der die strukturelle Weiterentwicklung des SGB VIII und die vorrangige (inklusive) Gesamtzuständigkeit gemeinsam und verbindlich gesetzlich geregelt werden.

Dabei sind insbesondere folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

  • Individuelle Rechtsansprüche sichern: Individueller Bedarf, geeignete und notwendige Hilfen, Beteiligung, Wunsch- und Wahlrecht sowie eine bedarfsgerechte Hilfeplanung bleiben handlungsleitend. Infrastrukturelle Angebote können individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen und - soweit sie den individuellen Bedarf tatsächlich decken - zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs beitragen. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass eine im Einzelfall erforderliche individuelle Hilfe versagt oder der Zugang zu ihr faktisch erschwert wird.
  • Infrastruktur verlässlich absichern: Präventive, sozialräumliche und infrastrukturelle Angebote benötigen eine tragfähige personelle und finanzielle Grundlage. Infrastrukturelle Angebote können individuelle Hilfen sinnvoll ergänzen, dürfen diese aber nicht ersetzen, wenn der individuelle Bedarf eine einzelfallbezogene Hilfe erfordert.
  • Gesamtzuständigkeit verbindlich regeln: Die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen muss verbindlich und mit einer klaren zeitlichen Perspektive im SGB VIII geregelt werden.
  • Verantwortung systemübergreifend organisieren: Jugendhilfe, Schule, Kita, Eingliederungshilfe, Gesundheitswesen und weitere Regelsysteme müssen verbindlich zusammenwirken. Kooperation darf weder zur Verlagerung von Kosten noch zur Auflösung eindeutiger Verantwortung führen.
  • Umsetzung und Finanzierung gemeinsam regeln: Die Reform braucht verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für junge Menschen und Familien sowie für öffentliche und freie Träger. Notwendige zusätzliche Aufwendungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe müssen dauerhaft und auskömmlich finanziert werden.
  • Jugendhilfe- und Infrastrukturplanung vor Ort stärken: Eine bedarfsgerechte kommunale Infrastruktur muss vorausschauend und unter Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien geplant werden. Angebote und Hilfen müssen sich an den örtlichen Bedarfen orientieren und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ermöglichen.

Kernbotschaft für das parlamentarische Gespräch

Strukturreform und inklusive Kinder- und Jugendhilfe gehören zusammen. Wir sprechen uns deshalb für eine Reform in einer Stufe aus, die individuelle Rechtsansprüche sichert, Infrastruktur verlässlich finanziert, Verantwortung systemübergreifend organisiert und die inklusive Gesamtzuständigkeit verbindlich regelt.

Gleichwertige Lebensverhältnisse müssen für alle Kinder mit und ohne Behinderung sichergestellt werden - unabhängig von ihrem Wohnort. Die Qualität und Verfügbarkeit von Hilfen und Infrastruktur darf nicht davon abhängen, an welchem Ort ein junger Mensch lebt.

In diesem Kontext und vor dem Hintergrund der aktuellen Kostendiskussionen in Bund, Ländern und Kommunen müssen die finanziellen Auswirkungen der Reform realistisch, transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Einsparungen dürfen nicht zulasten individueller Rechtsansprüche, fachlicher Standards oder einer bedarfsgerechten Infrastruktur gehen. Die Ermittlung der finanziellen Folgen sollte unter Beteiligung der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, der kommunalen Ebene, der freien Träger, junger Menschen und ihrer Familien sowie der beteiligten Ressorts erfolgen und die gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten für nicht versorgte junge Menschen beinhalten.

Kontakt

Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. (AFET)
Dr. Koralia Sekler, sekler@afet-ev.de

Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Stephan Hiller, stephan.hiller@caritas.de

Evangelischer Erziehungshilfeverband e. V. (erev)
Dr. Björn Hagen, b.hagen@erev.de

Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e. V. (IGfH)
Stefan Wedermann, stefan.wedermann@igfh.de

Weitere Informationen zum Thema

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PDF | 177,5 KB

Gemeinsame Position zur SGB-VIII-Reform

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