Inklusiv beraten
Der BVkE startete ab Januar 2023 die einjährige Planungsphase des Projekts "Inklusiv beraten - Konzepte zur hybriden Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe". Die Stiftung Aktion Mensch förderte dieses Vorprojekt zunächst für ein Jahr. Dafür suchen wir für die Projektlaufzeit insgesamt bis zu fünf Modellstandorte, die partizipieren möchten. Die Planungsphase stellte die Grundlage für ein darauffolgendes dreijähriges Projekt dar.
Hintergrund
Das Projekte stellt sich der Herausforderung, hybride "Blended Counseling" Ansätze inklusiv und adressat*innengerecht weiterzuentwickeln. Nachvollziehbarkeit, Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit stehen als Leitgedanken im Vordergrund. Während der Corona-Pandemie, in welcher die Niedrigschwelligkeit von Beratung einer immensen Einschränkung unterworfen war, bei gleichzeitig steigenden Problemlagen in Familien, wurden vor Ort Ansätze entwickelt, jedoch ohne systematisch erfasst und nach deren Qualitätsstandards evaluiert zu werden. Die Corona-Pandemie hat notgedrungen eine zügige Entwicklung und Umsetzung von digitalen Angeboten befördert und eine differenzierte Erfahrung bezüglich der Möglichkeiten ergänzender bzw. alternativer digitaler Kommunikationskanäle, z. B. in Form eines "Blended Counseling", hervorgebracht.
Ziel des Projekts
Das Ziel des Projektes war die Weiterentwicklung der digitalen Beratungskonzepte, welche sich an den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien, egal welcher Herkunft, Benachteiligung, Behinderung und Beeinträchtigung, ausrichten. Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne einer selbstbestimmten Teilhabe wichtig, dass die Beratungsangebote verlässlich, niedrigschwellig und barrierefrei allen Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie jungen Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Die beratenden Institutionen gestalten ihre digitalen Beratungsangebote inklusiv im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe und des Ausgleichs sozioökonomischer Ungleichheiten, um niederschwellig für alle jungen Menschen Zugänge zu Hilfen zu ermöglichen.
Zielgruppe
Das Projekt adressierte Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die bereits Erfahrungen mit digitalen und inklusiven Beratungsangeboten gesammelt haben, bzw. die Angebote für Familiensysteme mit und ohne Beeinträchtigung vorhalten.
Insgesamt nahm das Projekt drei Zielgruppen in den Blick:
- die Personensorgeberechtigten
- die jungen Menschen
- Fachkräfte unterschiedlicher Profession
Die primäre Zielgruppe des Projektes waren junge Menschen mit und ohne Beeinträchtigung und deren Familien bzw. Personensorgeberechtigte, die Angebote beratender Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen. Für die jungen Menschen und ihre Familien ist es bedeutsam, dass sie zukünftig, unabhängig vom spezifischen Unterstützungsbedarf, Beratung aus einer Hand erhalten. Dabei soll die Leistungsentwicklung, die das neue KJSG bietet (Selbstvertretung, Teilhabe, Beteiligung, Kinderschutz, Inklusion, ombudschaftliche Vertretung, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung in Notsituationen etc.) für alle jungen Menschen weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Beteiligungsformate
Es fanden insgesamt drei Workshops für die Zielgruppen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigung, Eltern und Fachkräfte in der einjährigen Planungsphase statt.
Für die Zielgruppe der Fachkräfte fand der erste Workshop im März 2023 in Frankfurt statt. Hierzu waren Vertreter*innen der Modellstandorte eingeladen. Ein weiteres onlinebasierte Treffen mit den Adressat*innen der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern, die Angebote der beratenden Dienste nutzen, fand im Juni 2023 statt. Am Ende der Projektlaufzeit im Oktober 2023 fand ein Abschlussworkshop statt, um die im Laufe des Jahres erarbeiteten Ergebnisse zu bündeln.
Unser Inklusionsverständnis
Junge Menschen sollen in angemessener Form an sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, das beschränkt sich nicht auf einzelne gesellschaftliche Lebensbereiche, sondern gilt generell. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an eine inklusive Beratung die in den Kommunen, Schulen, Kindertagesbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Jugendarbeit und Verbände und nicht zuletzt an die erzieherischen Hilfen umgesetzt werden können. Die Einbindung der jungen Menschen in die Gestaltung von Regeln und in Entscheidungsprozesse ermöglicht es ihren, frühzeitig, zentrale Selbstwirksamkeitserfahrungen zu sammeln und ist für ihre Entwicklung wichtig. Mitreden, mitgestalten und mitbestimmen sind gesetzlich verankerte Rechte der jungen Menschen und sind Grundlage für eine inklusive Beratung. Über diese Beteiligungsprozesse in den Workshops werden die Handlungsbedarfe der Zielgruppe abgefragt, formuliert und für das weitere Projekt moduliert. Dabei stehen Bedürfnisse, Rechte und Interessen im Fokus der Workshops, um möglichen Belastungen entgegenzuwirken.