Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Wie das BMFSFJ unterstreicht, gehören zu diesen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland:
- 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Umständen aufwachsen und darauf angewiesen sind, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, sodass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt.
- 360.000 Kinder und Jugendliche, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die circa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern in der sogenannten "Eingliederungshilfe".
- 31.000 junge Menschen, die vor allem im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte "Careleaver" aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden.
- Diejenigen der etwa drei bis vier Millionen Kinder und Jugendlichen in einer Familie mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, die unter den Folgen dieser Erkrankungen leiden.
Der Vorstand des BVkE begrüßt den Beschluss, insbesondere, dass Themen wie Ombudstellen, Beteiligung, Kinderschutz und die Situation von Care Leavern im Gesetz nun besser geregelt werden sollen. Die Umsetzung des Gesetzes und die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens wird der BVkE kritisch begleiten. Besonders der aus unserer Sicht mit Fallstricken bewehrte Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, wurde durch Modellprojekte wie Inklusion jetzt! proaktiv mitgestaltet.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Gesetzesreform und den vorbereitenden Prozessen.