Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der BVkE führt als Veranstalter ein- und mehrtätige Tagungen, Workshops und Kurse durch. Für diese gelten die hier aufgeführten AGB.
Der BVkE führt als Veranstalter ein- und mehrtätige Tagungen, Workshops und Kurse durch. Für diese gelten die hier aufgeführten AGB.
Die Veranstaltungen des BVkE werden rechtzeitig vor Beginn ausgeschrieben.
Interessentinnen und Interessenten, die ihr Einverständnis erteilt haben, werden vom BVkE per E-Mail über anstehende Veranstaltungen informiert. Die Ausschreibungen enthalten detaillierte Hinweise zu den Zielen und Inhalten der Veranstaltung, Angaben zu etwaigen Zulassungsvoraussetzungen sowie Informationen zu den Kosten (Teilnahmegebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung).
Der Eingang der Anmeldung wird durch die BVkE-Geschäftsstelle bestätigt. Da die Teilnehmendenzahl jeweils begrenzt ist, behält sich die BVkE-Geschäftsstelle vor, im Falle einer Überbuchung die Zulassung auf Basis des Eingangsdatums bzw. unter Berücksichtigung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen vorzunehmen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Teilnahmegebühr werden auf der Website des BVkE und/oder im Programmflyer veröffentlicht.
Die Rechnungstellung für Veranstaltungen erfolgt i. d. R. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht erst, wenn die Teilnahmegebühr komplett bezahlt wurde.
Bei mehrtägigen Kursen bzw. Veranstaltungen (ggf. mit mehreren Modulen), gelten die zwischen dem Träger der Weiterbildung (als Kooperationspartner des BVkE e. V.) und dem Teilnehmenden im abgeschlossen Fortbildungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Sollte die BVkE-Geschäftsstelle eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, stehen den Teilnehmenden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.
Nach erfolgter verbindlicher Teilnahmebestätigung durch die BVkE-Geschäftsstelle ist ein Rücktritt ausschließlich in schriftlicher Form (per Brief oder E-Mail) möglich.
3a. Rücktritt bei eintägigen Online-Veranstaltungen
3b. Rücktritt bei ein- oder mehrtägigen Präsenz-Veranstaltungen
Einige Veranstaltungen des BVkE werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. In diesen Fällen finden die entsprechenden Regelungen des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes Anwendung.
Der BVkE haftet nicht für Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus nicht zustande gekommenen Veranstaltungen oder Fortbildungsreihen der Kooperationspartner oder einem Abbruch einer Fortbildungsreihe durch den Kooperationspartner resultieren.
Für jede außergerichtliche Mahnung, die nach Eintritt des Zahlungsverzugs an den/die Teilnehmende*n gerichtet wird, kann ein Betrag in Höhe von 7,50 € zur Deckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden. Bei Zahlungsverzug werden zudem die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, um rechtswirksam zu sein. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame Regelung durch eine dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommende Regelung zu ersetzen.
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Stand: 04.03.2025