Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde 2021 ein wesentlicher Schritt hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gegangen. Die gesetzliche Grundlage zur Zusammenführung der Rechtsansprüche und Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII steht jedoch weiter aus. Der begonnene Reformprozess muss dringend fortgeführt und im vorgegebenen Zeitplan abgeschlossen werden (Vgl. § 108 SGB VIII). Dabei sollte am Entwurf zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz angeknüpft und dieser weiterentwickelt (z. B. im Leistungserbringerrecht) und nachgeschärft werden.
Veröffentlichungen zum Thema
05.03.2025 Appell an die Bundespolitik: Perspektive bieten - Verantwortung übernehmen
06.12.2024 Zwischenruf der Verbände: Los geht es! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg bringen
12.11.2024 Appell an die Bundespolitik: Verantwortung übernehmen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode verabschieden