Kinder sind von Geburt an Träger aller Grundrechte des Grundgesetzes und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Aus dem Grundgesetz geht dies bislang nicht ausdrücklich hervor. Um die Grundrechtsposition von Kindern zu stärken und ihren Belangen mehr Gewicht zu geben, setzt sich der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (BVkE) dafür ein, Kinderrechte explizit im Verfassungstext zu verankern und dadurch ihre vollumfängliche Verwirklichung zu befördern. Er schließt sich damit der Empfehlung des 17. Kinder- und Jugendberichts des BMFSFJ an.
12.02.2025
Kinderrechte ins Grundgesetz
Erschienen am:
12.02.2025
Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
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