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Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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Veröffentlichungen

Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete!

Rechte junger Geflüchteter in Deutschland werden beschnitten und Hilfebedarfe von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Teil pauschal geringer eingeschätzt.

Erschienen am:

03.05.2024

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Jeder junge Mensch hat das unveräußerliche Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbst bestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII). Dies gilt auch uneingeschränkt für junge Geflüchtete, gleichwohl ob sie begleitet oder unbegleitet nach Deutschland eingereist sind. Das ausdifferenzierte Kinder- und Jugendhilfesystem steht somit allen jungen Menschen bis mindestens 21. Lebensjahr uneingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Bundesländer haben seit Herbst 2023 auf der exekutiven Seite Erlasse und Empfehlungen veröffentlicht, die eine grundsätzliche Abweichung von Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe bei Hilfen für unbegleitete minderjährigen Geflüchteten (umF) ermöglichen. Die Bundesländer begründen dies mit der gestiegenen Anzahl von jungen Geflüchteten und den fehlenden, zuvor abgebauten Strukturen für Geflüchtete sowie dem strukturellen Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Rechte von Geflüchteten werden so radikal von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beschnitten.

Den vollständigen Text des Zwischenrufes können Sie untenstehend als Download herunterladen.

Weitere Informationen zum Thema

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Kinderrechte sind universell und gelten für Alle – auch für junge Geflüchtete!