Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung und einen Beruf ist eine der wichtigsten Veränderungen im Leben von jungen Menschen - und gleichzeitig eine Phase, die besonders krisenanfällig ist, wenn es nicht gelingt, beruflich und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Junge Menschen, die in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung aufwachsen, stehen in dieser Phase besonders unter Druck: Sie haben einen spezifischen Förderbedarf aufgrund sozialer und/oder individueller Benachteiligungen und müssen gleichzeitig den Übergang ins Erwachsenenleben ohne elterliche Unterstützung und ohne ein tragfähiges familiäres Netz bewältigen. Daher bieten Einrichtungen der Erziehungshilfe Beratung, Begleitung und Förderung an, die es Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, sich für das Arbeitsleben zu qualifizieren, ohne erneut Brüche in ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld zu erleben.
Bundesweit besteht die Tendenz, die berufliche Bildung in den Hilfen zur Erziehung immer weiter zurückzufahren. Der BVkE positioniert sich mit diesem Papier gegen diesen Trend. Erziehungshilfen und Bildungsmaßnahmen zu verknüpfen ist für benachteiligte junge Menschen unabdingbar, um ihnen nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität Chancen zur Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.
Durch die zurzeit diskutierte Reform des SGB VIII bestehen Chancen, die strukturelle Benachteiligung junger Menschen, die in den Hilfen zur Erziehung aufwachsen, beim Übergang in Ausbildung/Beruf und ins selbstständige Erwachsenenleben abzubauen. Die Dienste und Einrichtungen des BVkE sehen es als ihre Aufgabe, junge Menschen besser bei der Bewältigung dieser Prozesse zu unterstützen, insbesondere durch eine intensivere Beteiligung an den Planungen für die Zeit nach Beendigung der stationären Hilfen und durch eine verbesserte ambulante Nachbetreuung. Die berufliche Bildung in den Hilfen zur Erziehung ermöglicht besonders belasteten jungen Menschen einen guten Start ins Berufsleben zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Um dies zu erreichen, sieht der BVkE folgende Punkte als notwendig an:
‒ Anerkennung des spezifischen Profils und Finanzierung der beruflichen Ausbildung in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
‒ Einführung eines Rechtstatbestands "Leaving Care" mit Anspruch auf Beratung
‒ Schaffung von Rückkehroptionen in Angebote der Hilfen zur Erziehung
‒ Verbessertes Schnittstellenmanagement zwischen den Rechtskreisen unter Federführung des Jugendamtes
‒ Streichung der Kostenheranziehung der Jugendlichen im Rahmen ihrer Berufsausbildung
‒ Schaffung von mehr Durchlässigkeit in der beruflichen Bildung
‒ Ausbildung und Verselbstständigung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf Grundlage der bestehenden rechtlichen Standards im SGB VIII
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