Im Schatten des Ukraine-Kriegs blieb es in der öffentlichen Wahrnehmung länger unbeachtet,
dass vor allem über die Balkanroute erneut Geflüchtete, in der Regel aus Syrien und Afghanistan, nach Deutschland kommen. Darunter auch Minderjährige, die ohne ihre sorgeberechtigten Eltern einreisen. Stand 21. April 2023 hielten sich 28 897 unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMA) in Deutschland auf, rund 10 000 davon in der Ankommenssituation einer vorläufigen bzw. einer UMA-Inobhutnahme. Öffentliche und freie Träger sind mit der Versorgung ukrainischer Geflüchteter stark herausgefordert und sehen sich mit den UMA im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einer zusätzlichen Aufgabe gegenüber.
Um dieser Situation zu begegnen, werden bundesweit Unterbringungs- und Personalstandards abgesenkt, Brückenlösungen geschaffen und Möglichkeiten gänzlich außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe zur Abwendung von Obdachlosigkeit genutzt.
Bei allem Verständnis für den Bedarf von Notfalllösungen dürfen die Betreuung und Versorgung, insbesondere die psychische Begleitung von Traumatisierungen, für diese Zielgruppe nicht aus dem Blick geraten. Das Bundesjugendkuratorium stellt in seinem Zwischenruf vom 30. März 2023 fest, dass die Infrastrukturen für die Inobhutnahme und eine nachhaltige Versorgung, Betreuung und Begleitung gerade von jungen Geflüchteten an vielen Orten in Deutschland nicht so etabliert sind, dass sie krisenfest und flexibel auf die sich immer wieder verändernden Herausforderungen reagieren können. Die Kinder- und Jugendhilfe ist insbesondere stark gefordert, wenn in einigen Regionen kurzfristig größere Gruppen von jungen Geflüchteten aufzunehmen sind. Es fehlen mitunter räumliche und logistische Unterstützung sowie die konstruktive Vernetzung mit den Ausländerbehörden, dem medizinischen Fachbereich, den Polizeibehörden und dem Bildungsbereich. Ein weiteres Problem sind Fachkräfte auf dem angespannten Arbeitsmarkt.
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