Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) definiert wesentliche Standards zur Förderung der Entwicklung von Kindern, zu ihrem Schutz und zu ihrer Beteiligung. Die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich entlang dieser Zuordnung thematisch zusammenfassen:
- Das Recht auf Förderung der Entwicklung umfasst z. B. das Recht auf bestmögliche Gesundheit (Art. 24 UN-KRK), auf soziale Sicherheit (Art. 26 UN-KRK) und angemessene Lebensbedingungen (Art. 27 UN-KRK), auf Bildung (Art. 28 UN-KRK) sowie auf Freizeit und Spiel (Art. 31 UN-KRK).
- Zu den Schutzrechten gehören insbesondere das Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewaltanwendung, vor Misshandlung, vor Verwahrlosung und Vernachlässigung, vor sexueller Gewalt und Missbrauch (Art. 19 und 34 UN-KRK) sowie vor Suchtstoffen (Art. 33 UN-KRK). Hiervon umfasst ist auch das Recht auf Schutz im digitalen Raum (Art. 17 UN-KRK).
- Zu den Beteiligungsrechten gehören z.B. die Berücksichtigung des Kindeswillens in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten (Art. 12 UN-KRK), das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Art. 13 UN-KRK) sowie der Zugang zu Medien (Art. 17 UN-KRK).
Vier Grundprinzipien sind dabei von zentraler Bedeutung
- das Recht auf Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung,
- der Vorrang des Kindeswohls,
- die Sicherung von Entwicklungschancen und
- die Berücksichtigung des Kindeswillens.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-KRK im Jahr 1992 ratifiziert und sich zur Umsetzung dieser Standards verpflichtet. Die Verpflichtung gilt für alle föderalen Ebenen gleichermaßen - den Bund, die Länder und die Kommunen.
Regelmäßig wird der Ausschuss für die Rechte des Kindes bei den Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtsausschuss) zum Stand der Umsetzung informiert - zuletzt mit dem "Kombinierten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland" (2019). Im Anschluss an das zugehörige Anhörungsverfahren (2022) veröffentlichte der Ausschuss die "Abschließenden Bemerkungen". Diese enthalten Empfehlungen und benennen weiteren Handlungsbedarf für den nächsten Zyklus der Berichterstattung - aktuell bis 2027.
Der UN-Kinderrechtsausschuss erinnert die Bundesrepublik Deutschland u. a. daran, dass Kinderrechte für alle Kinder gelten und unteilbar sind. Insbesondere bei der Verwirklichung der Rechte von benachteiligten Kindern wird dringender Handlungsbedarf gesehen. Hierzu gehören z. B. von Armut gefährdete oder von Gewalt betroffene Kinder, Kinder mit Behinderung, Kinder, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, Kinder mit Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte. Darüber hinaus erinnert der Ausschuss an frühere Empfehlungen und fordert mit Nachdruck eine strukturelle Stärkung der Kinderrechte und die Umsetzung folgender Maßnahmen (Vgl. Ausschuss für die Rechte des Kindes 2022, S. 2-3), u. a.:
- Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung,
- Entwicklung einer umfassenden Kinderrechtspolitik und -strategie auf Bundesebene zur Umsetzung der UN-KRK als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien der Länder und Kommunen und
- Etablierung von Koordinierungsstellen für Kinderrechte auf Bundes- und Länderebene.
Kinderrechte und Kinderschutz unter Druck
Der demografische Wandel setzt Kinderrechte in Deutschland zunehmend unter Druck. Kinder sind in Deutschland eine Minderheit. In öffentlichen Auseinandersetzungen sind ihre Stimmen unterrepräsentiert. In politischen Arenen werden sie an den Rand gedrängt oder von Beratungsprozessen ausgeschlossen. Bei der Priorisierung politischer Maßnahmen und der Umsetzung von Reformen geraten ihre Rechte und ihre Interessen systematisch in den Hintergrund.
In aktuellen politischen Debatten dominieren wirtschaftliche Interessen, haushaltspolitische Erwägungen und die Erfüllung umfangreicher Verpflichtungen in Europa und der Welt. Diese sollen Deutschland zukunftsfähig, modern und resilient machen. Doch wie zukunftsfähig, modern und resilient kann eine Gesellschaft sein, die die Interessen junger Menschen strukturell vernachlässigt und Kinderrechte zur Förderung ihrer Entwicklung, zu ihrem Schutz und zur Stärkung ihrer Beteiligung unzureichend berücksichtigt?
Bei der letzten Bundestagswahl im Februar 2025 waren 43 % der Wahlberechtigten 60 Jahre alt und älter; 13% waren unter 30 Jahre alt (Vgl. Statista 2025). Etwa 4% waren Erstwähler (Vgl. Deutscher Bundestag 2025). Bei einem Verhältnis von mehr als drei zu eins wird deutlich, dass die Interessen der jungen Generation unter dem starken Gewicht der Älteren nur geringe Kraft haben. Darüber hinaus sind Minderjährige auf der Ebene des Bundes nicht wahlberechtigt. Ihre Interessen, Wünsche und Perspektiven bleiben damit unberücksichtigt.
Politische Entscheidungen für morgen werden heute getroffen. Diese haben grundlegende Bedeutung für die Zukunft junger Menschen - aber auch für die Zukunft der Gesellschaft insgesamt. Unsere Gesellschaft kann morgen nur dann leistungsfähig sein, wenn wir Kinderrechte heute ernst nehmen und deren Umsetzung konsequent verfolgen.Dabei muss verstanden werden, dass sich Investitionen in Kinder und Jugendliche und in die Umsetzung ihrer Rechte langfristig lohnen - auch aus (volks-)wirtschaftlicher Perspektive (Vgl. National Coalition 2025, S. 1).
Recht auf Förderung der Entwicklung
- In Deutschland war 2023 jedes siebte Kind armutsgefährdet. 24 % der Minderjährigen waren von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss sind besonders häufig von Armutsgefährdung betroffen (Vgl. Stat. Bundesamt 2024).
- Paare mit Kindern bildeten Ende Januar 2025 die größte Gruppe der wegen Wohnungslosigkeit untergebrachten Personen (34 %) (Vgl. Stat. Bundesamt 2025a). Kinder leben demnach in einer nicht geringen Anzahl mit ihren Eltern wohnungslos in Not- und Gemeinschaftsunterkünften sowie in Angeboten der Wohnungslosenhilfe freier Träger. Schätzungen gehen zudem von 6.500 Minderjährigen aus, die auf der Straße leben, wobei die Dunkelziffer groß ist (Vgl. Straßenkinder e.V. 2022).
- Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirken weiterhin nach. Im Rahmen der sechsten und siebten Befragungsrunde der COPSY-Studie berichten 21 % der jungen Menschen von einer anhaltenden Beeinträchtigung der Lebensqualität. 22 % der Kinder und Jugendlichen leiden unter psychischen Auffälligkeiten. Insgesamt berichteten etwa 5 % mehr Kinder und Jugendliche über eine schlechtere psychische Verfassung als vor der Pandemie (Vgl. UKE Hamburg 2024).
- Die Bildungschancen sind in Deutschland nach wie vor ungleich verteilt und stark abhängig von sozialer Herkunft und sozioökonomischen Faktoren. Wie die Daten des Mikrozensus 2022 zeigen, kommen 6 % der Schüler:innen an Gymnasien aus Elternhäusern ohne beruflichen Abschluss; 49 % der Schüler:innen stammen aus Akademiker:innenfamilien. An Hauptschulen zeigt sich das gegenteilige Bild: 35 % der Schüler:innen stammen aus Elternhäusern mit geringer Bildung; 8 % der Schüler:innen haben hochgebildete Eltern (mind. Hochschulabschluss).
- Seit Herbst 2023 haben zahlreiche Bundesländer Erlasse und Empfehlungen veröffentlicht, die (zumindest zeitweise) eine Absenkung von Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe bei Hilfen für unbegleitete Minderjährige ermöglichen (Vgl. BuMF u. a. 2024, S. 1). Hieraus resultieren ungleiche Rahmenbedingungen des Aufwachsens und der Förderung.
Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt
- Im Jahr 2024 wurden von den Jugendämtern insgesamt etwa 69.500 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Dies stellt eine Verringerung der akuten Schutzmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr dar, die insbesondere auf den Rückgang der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise zurückzuführen ist. Zugleich stiegen die Inobhutnahmen aufgrund akuter Kindeswohlgefährdungen und bei Selbstmeldern an. Größte Anstiege sind bei körperlichen Misshandlungen und Vernachlässigungen zu verzeichnen (Vgl. Stat. Bundesamt 2025b).
- Überlastete Jugendämter und Fachkräfte weisem seit längerem darauf hin, den gesetzlichen Auftrag des Kinderschutzes aufgrund der angespannten Personalsituation nicht mehr adäquat erfüllen zu können. Auf dem Nationalen Kinderschutzgipfel 2024 wurde vor einer "Kinderschutzkrise" gewarnt (Vgl. SOS-Kinderdorf 2024).
Beteiligungsrechte
- Careleaver:innen kritisieren fehlende Beteiligungsmöglichkeiten in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. 23 % waren manchmal oder selten in Entscheidungen einbezogen, die ihnen wichtig sind (Vgl. Verbund Care Leaver Statistics 2025, S. 87).
- Als Lern- und Lebensort bietet Schule umfangreiche Möglichkeiten Beteiligung für Kinder- und Jugendliche erfahrbar zu machen. Dieses Potenzial wird unzureichend genutzt. Gymnasien bieten potenziell größere Gestaltungsräume als andere Schulformen (Vgl. Berlin-Institut u. a. 2025, S. 7). 29 % der Schüler:innen geben an, in der Klasse/der Schule häufig mitbestimmen zu können; 54 % können gelegentlich mitbestimmen (Vgl. DKHW 2024).
- 5 % der Kinder und Jugendlichen können bei Entscheidungen, die sie in ihrer Stadt bzw. in ihrem Ort betreffen, häufig mitbestimmen; 30 % können nie mitbestimmen (Vgl. ebd.).
- Beteiligungsformate in Kommunen müssen auf die Bedürfnisse und Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen abgestimmt sein. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit können wichtige Räume und niedrigschwellige Beteiligungsangebote ermöglichen. In vielen Kommunen fehlt eine bedarfsgerechte Ausstattung dieser Angebote (Vgl. Berlin-Institut u. a., S. 7).
Forderungen
Die Darstellungen verdeutlichen bespielhaft, wie es um die Entwicklung von Kindern, ihren Schutz und ihre Beteiligungsmöglichkeiten bestellt ist - kurzum, wie es um Kinderrechte bestellt ist. Handlungsbedarfe sind offenkundig.
"Aktuelle Reformprozesse und Gesetzesinitiativen greifen zwar einzelne Themen der UN-KRK auf, bleiben aber - im Lichte der "Abschließenden Bemerkungen" betrachtet - fragmentiert, unzureichend umgesetzt oder sie drohen sogar hinter bereits erreichte Standards zurückzufallen" (Stumpf, Pergande 2025, S. 3).
Der BVkE setzt sich für eine umfassende Umsetzung der UN-KRK ein und plädiert für eine strukturelle Stärkung der Kinderrechte. Im letzten Staatenbericht führt die Bundesrepublik Deutschland aus, dass die bestehenden Strukturen, u. a. die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), die Arbeitsgemeinschaften der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ) ausreichend seien, um Verbesserungen bei der Umsetzung einer umfassenden und kohärenten Kinderrechtspolitik zu erreichen. Der Staatenbericht konstatiert deshalb: "Die Einrichtung einer neuen nationalen Stelle auf Bundesebene zur Koordinierung der Politik für Kinderrechte wird daher nicht als notwendig erachtet" (BMFSFJ 2022, S. 6).Diese Einschätzung wird vom BVkE nicht geteilt.
Der Verband fordert
- die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz (Siehe hierzu separate Positionierung "Kinderrechte ins Grundgesetz" vom 12. Februar 2025)
- die Etablierung einer/eines unabhängigen Beauftragten des Bundes für Kinderrechte (inkl. finanzieller Ausstattung), u. a. mit folgenden Aufgaben:
- Entwicklung einer umfassenden Kinderrechtsstrategie (auch als Orientierungshilfe für Länder und Kommunen) mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Rechte von Kindern in belasteten Lebenslagen
- Koordination und Entwicklung von Standards zur Stärkung der Kinderrechte und zur Gewährleistung des Kinderschutzes
- Vernetzung der Beauftragten der Länder für Kinderrechte zur Identifikation, Förderung und Verbreitung guter Praxis
- Interessenvertretung von Kindern gegenüber Politik und Öffentlichkeit
- Monitoring und Überprüfung der Umsetzung der UN-KRK
- Zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, Politik und Öffentlichkeit
- die Etablierung von unabhängigen Beauftragten in den Ländern für Kinderrechte (inkl. finanzieller Ausstattung)
Die Aufgaben der Beauftragten der Länder sollten in etwa den o. g. Aufgaben der/des Bundesbeauftragten mit Zuständigkeit für das jeweilige Land entsprechen.
- die Etablierung von Kinderkommissionen in den Ländern (inkl. finanzieller Ausstattung), u. a. mit folgenden Aufgaben:
- Interessenvertretung von Kindern (insbesondere im politischen Raum)
- Begleitung von Gesetzgebungsprozessen mit dem Fokus auf die Wahrung und Umsetzung der Kinderrechte und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern
- Unterstützung bei der Überführung der UN-KRK in nationales Recht und konkrete Politik
Kinderrechte sind nicht verhandelbar und dürfen nicht von finanziellen Ressourcen abhängig sein - sie sind kein Luxus-Gut, das eine Gesellschaft sich nur in wirtschaftlich starken Zeiten leisten kann.
"Ein Kulturwandel steht an, denn ein alterndes Land muss ein kindorientiertes Land sein, um Wohlstand und Lebensqualität für alle zu erhalten" (El-Mafaalani u. a. 2025, S. 9). Hiermit muss die uneingeschränkte Gewährleistung der Kinderrechte entsprechend der UN-KRK einher gehen."
Verabschiedet im Rahmen der Mitgliederversammlung des BVkE am 5./6. November 2025 in Bergisch Gladbach.
Kontakt
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Stephan Hiller, Geschäftsführer
Stephan.hiller@caritas.de, Tel.: 0761 200-760
Literatur
Ausschuss für die Rechte des Kindes (2022): Abschließende Bemerkungen zum kombinierten fünften und sechsten Staatenberichts Deutschlands
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Wüstenrot Stiftung, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (Hg.) (2025): Teilhabeatlas Kinder- und Jugendliche. Wie sich ihre Lebensverhältnisse in Deutschland unterscheiden und was ihnen wichtig ist.
BMFSFJ (2022): Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes; https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/133732/43637e35068c28ae63a0e8db30dc5cff/20190212-fuenfter-und-sechster-staatenbericht-data.pdf (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 10:23 Uhr)
BuMF u. a. (2024): Zwischenruf. Kinderrechte sind universell und gelten für Alle - auch für junge Geflüchtete!; https://www.bvke.de/publikationen/positionspapiere/kinderrechte-sind-universell-und-gelten-fuer-alle--auch-fuer-junge-gefluechtete-7001bf17-eaa8-41d4-9 (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 13:45 Uhr)
Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW): Geltungsbereich, Struktur und Inhalt. Der Aufbau der UN-Kinderrechtskonvention; https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/aufbau-der-konvention/ (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 8:43 Uhr)
Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) (2024): Wie steht es um die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland? Erste Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des 2. Kinderrechte-Index; https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinderrechte/kinderrechte-index/kinderrechte-index-aktuell-beteiligung/ (zuletzt abgerufen 23.10.2025, 11:59 Uhr)
Deutscher Bundestag (2025): Knapp 60 Millionen Deutsche können den nächsten Bundestag wählen; https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/wahlberechtigte-wahlhelfer-1049650 (abgerufen am 23.10.2025, 12:13 Uhr)
El-Mafaalani, A., Kurtenbach, S., Strohmeier, K. P. (2025): Kinder. Minderheit ohne Schutz. Köln: Kiepenheuer & Witsch
National Coalition (2025): Die UN-Kinderrechtskonvention als politischer Auftrag: Kinder stärken, Rechte sichern!; https://www.bvke.de/stellungnahmen/kinderrechte-staerken--fuer-eine-zukunftsfaehige-p/2947820/ (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 10:46 Uhr)
SOS Kinderdorf (2024): Nationaler Kinderschutzgipfel von SOS-Kinderdorf und Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeine Soziale Dienste. Kinderschutz muss immer an erster Stelle stehen; https://www.sos-kinderdorf.de/service/download/%22Kinderschutz%20muss%20immer%20an%20erster%20Stelle%20stehen%22%20-%20Pressemitteilung%20Nationaler%20Kinderschutzgipfel?id=191058 (zuletzt abgerufen 20.10.2025, 14:14 Uhr)
Statista (2025): Altersstruktur der Wahlberechtigten bei den Bundestagswahlen 2005 bis 2025; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1498/umfrage/altersstruktur-der-wahlberechtigten-bundestagswahl/ (zuletzt abgerufen 23.10.2025, 12:05 Uhr)
Statistisches Bundesamt (2024): Jedes siebte Kind in Deutschland armutsgefährdet; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_N033_63.html (zuletzt abgerufen: 22.10.2025, 10:37 Uhr)
Statistisches Bundesamt (2025a): 474.000 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_246_229.html (zuletzt abgerufen 20.10.2025,12:22 Uhr)
Statistisches Bundesamt (2025b): Kinderschutz. Rund 69.500 Kinder und Jugendliche im Jahr 2024 vom Jugendamt in Obhut genommen; https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_273_225.html (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 14:18 Uhr)
Stumpf, S., Pergande, B. (2025): Kinderrechte in Deutschland - Umsetzung der UN-KRK und Auswirkungen aktueller Reformprozesse. In: BVkE (Hg.) (2025): BVkE Info 4/2025. Kinderrechte; https://www.bvke.de/beitraege/bvke-info-4-2025/3146184/ (zuletzt abgerufen 04.11.2025, 16:17 Uhr)
Straßenkinder e.V. (2022): Mitten unter uns: Obdachlose Kinder und Jugendliche in Deutschland. In: Kindheit und Jugend im Wandel. Risken und Chancen; https://www.kindheit-heute.info/mitten-unter-uns-obdachlose-kinder-und-jugendliche-in-deutschland/ (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 12:56 Uhr)
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (2024): Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch globale Krisen belastet; https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_160448.html (zuletzt abgerufen 22.10.2025, 13:12 Uhr)
Verbund Care Leaver Statistics (Hg.) (2025): Teilhabe und Zukunftswünsche. Ergebnisse der ersten Befragungswelle der CLS-Studie. Weinheim: Beltz Juventa