Niedrigschwellige Angebote im Sozialraum von Adressat*innen wirken. Das zeigen Studienergebnisse, welche die Erfahrungen von Fachkräften empirisch belegen. Diese Entwicklung wurde durch den Gesetzgeber im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zwar aufgegriffen, jedoch nicht konsequent umgesetzt.
Aus Sicht des Bundesverbandes Caritas Kinder- und Jugendhilfe gilt es nun, diese ersten
Weichenstellungen, z. B. die in den Hilfen für Kinder in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), stringent weiterzuverfolgen.
Insbesondere in Zeiten existenzieller und globaler Krisen sind mehr Menschen auf ein gutes
Netz an Unterstützung angewiesen, um selbstbestimmt und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können.
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