Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiterverfolgen
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde 2021 ein wesentlicher Schritt hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gegangen. Die gesetzliche Grundlage zur Zusammenführung der Rechtsansprüche und Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII steht jedoch weiter aus. Der begonnene Reformprozess muss dringend fortgeführt und im vorgegebenen Zeitplan abgeschlossen werden (Vgl. § 108 SGB VIII). Dabei sollte am Entwurf zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz angeknüpft und dieser weiterentwickelt (z. B. im Leistungserbringerrecht) und nachgeschärft werden.