Factsheet: Effektivität und Effizienz der Erziehungsberatung (EB)
Relevanz und Rahmen der EB
Die Erziehungsberatung (EB) nach § 28 SGB VIII ist eine niedrigschwellige Hilfe zur Erziehung (HzE). Auf sie besteht unter den Voraussetzungen des § 27 SGB VIII ein Rechtsanspruch. Die EB ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich.
Eine Besonderheit der EB liegt in der Möglichkeit der unmittelbaren Inanspruchnahme nach § 36a Abs. 2 SGB VIII. Familien können die Beratung auch ohne Kenntnis und vorherigen Kontakt zum Jugendamt nutzen. Gerade der barrierearme Zugang ermöglicht frühe Unterstützung und präventives Handeln, bevor sich Problemlagen verfestigen und umfangreichere Hilfebedarfe entstehen.
Ein weiteres besonderes Merkmal der Erziehungsberatung ist ihre Multiprofessionalität: Fachkräfte verschiedener Disziplinen arbeiten gemeinsam, um Familien bei unterschiedlichsten erzieherischen, psychischen und sozialen Herausforderungen zu unterstützen.
EB findet überwiegend in Erziehungsberatungsstellen statt. Diese können räumlich oder organisatorisch an Jugendämter, Familienzentren oder andere Beratungsstrukturen angebunden sein, bleiben dabei jedoch als eigenständiges Angebot erkennbar. Viele Erziehungsberatungsstellen übernehmen darüber hinaus noch weitere Aufgaben, etwa die Beratung in Fragen der Partnerschaft, bei Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII), die Beratung und Unterstützung beim Umgangsrecht (§ 18 SGB VIII) oder die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII). Kinder und Jugendliche können sich nach § 8 Abs. 3 SGB VIII zudem, auch ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten, direkt an die Beratungsstellen wenden.
Erziehungsberatungsstellen sind eng mit Kitas, Schulen, Jugendämtern, Familiengerichten, dem Gesundheitswesen und weiteren Angeboten im Sozialraum vernetzt. Ihr Leistungsspektrum reicht von Diagnostik, Beratung und Krisenintervention bis hin zu Gruppenangeboten, Fachberatung und Präventionsarbeit.
Gründe und Anlässe für EB
Erziehungsberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Sorgeberechtigte bei der Bearbeitung eines breiten Spektrums an Themenstellungen wie etwa Erziehungsfragen, familiäre Konflikte und beim Umgang mit individuellen Belastungen. In fast der Hälfte der Fälle sind Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte, oft im Kontext von Trennung und Scheidung, der zentrale Anlass zur Durchführung einer EB. Darüber hinaus sind Fragen der Erziehungskompetenz, der mentalen Gesundheit, des übermäßigen Medienkonsums, der Belastungen durch elterliche Problemlagen, soziale und schulische Auffälligkeiten vielfach Gründe für die Inanspruchnahme einer EB.
Zentrale Zahlen, Daten und Fakten zur EB
Mit über 330.000 begonnenen Beratungen im Jahr 2023 ist die EB nach § 28 SGB VIII mit Abstand die am häufigsten in Anspruch genommene HzE: Rund jede zweite neu begonnene HzE entfällt auf die EB. In den letzten Jahren ist die Nachfrage vor dem Hintergrund der zunehmenden psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien, stetig angestiegen.
Entsprechend ihres präventiv-niederschwelligen Charakters wird die EB im Vergleich mit anderen HzE statistisch betrachtet besonders frühzeitig in Anspruch genommen: Das Durchschnittsalter der jungen Menschen bei Beginn liegt mit rund 9,5 Jahren deutlich unter dem Durchschnittsalter anderer HzE mit rund 11,1 Jahren. Besonders häufig sind Kinder zwischen drei und neun Jahren vertreten.
Wirksamkeit von EB – empirische Befunde
Zahlreiche Untersuchungen haben die Wirksamkeit der EB empirisch belegt. Die Wirkungen zeigten sich u. a. in einer hohen Zufriedenheit der Ratsuchenden, emotionaler Entlastung, einem besseren Verständnis der bestehenden Schwierigkeiten, gesteigerter Sicherheit im Umgang mit dem Kind und allgemeiner Verbesserung der familiären Kommunikation.
Aktuelle Wirkungsansätze gehen darüber hinaus und erfassen Veränderungen im Beratungsverlauf systematisch und multiperspektivisch. Damit wird eine empirische Datengrundlage geschaffen, um Wirkungen und Wirkfaktoren der EB noch tiefgehender zu erfassen. Zentrale Grundlage dafür ist die im Jahr 2014 begonnene fortlaufende bundesweite Evaluation Wir.EB mit Daten aus aktuell mehr als 150 Beratungsstellen und über 19.000 evaluierten Beratungsprozessen. Die empirischen Befunde von Wir.EB sind eindeutig: Erziehungsberatung ist signifikant wirksam. Sie trägt zu erheblichen Verbesserungen im familiären Zusammenleben bei, stärkt die Erziehungskompetenz der Eltern und verbessert die Fähigkeit von Eltern und jungen Menschen, belastende Situationen zu bewältigen. Auch positive Effekte auf die psychische und mentale Gesundheit lassen sich nachweisen.
Gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Nutzen
Obwohl jede zweite neu begonnene Hilfe zur Erziehung eine Erziehungsberatung ist, liegt ihr Anteil an den Gesamtausgaben für die HzE bei nur rund vier Prozent.
Die Verbindung aus signifikanter Wirksamkeit, großer Reichweite und vergleichsweise geringen Kosten ergibt ein überaus positives Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Der Nutzen der EB und der Erziehungsberatungsstellen reicht weit über die direkt "messbaren" Effekte in den individuellen Beratungsprozessen hinaus: Durch Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen für Eltern, Fachberatungen und fachspezifische Weiterbildungen wirken Erziehungsberatungsstellen auch ohne konkreten individuellen Fallbezug präventiv in die Sozialräume.
Zentrale Wirkfaktoren erfolgreicher EB
Zur Qualität tragen kurze Wartezeiten bei. Erstgespräche spätestens innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung steigern die Wirksamkeit der EB erheblich. Essenziell ist ein multidisziplinäres Beratungsteam mit hochqualifiziertem Personal, das der für die EB typischen Diversität der Beratungsanliegen fachlich gerecht werden kann. Fortbildungen, Supervision sowie fachdiagnostische Kompetenzen verstärken die Wirksamkeit.
Im Rahmen des beraterischen Vertrauensverhältnisses müssen tragfähige Arbeitsbeziehungen entstehen. Ratsuchende müssen sich in der Beratung gut aufgehoben, ernst genommen fühlen und aktiv beteiligt werden. Förderlich ist, wenn Eltern aus eigenem Antrieb die Beratung in Anspruch nehmen. Idealerweise werden beide Elternteile einbezogen. Die Wirksamkeit steigt außerdem mit einer angemessenen Beratungsdauer und einer fachlich angemessenen Zahl von Kontakten signifikant an.
Realbiografischer Einblick
Jonas ist vier Jahre alt. In der Kita gerät er häufig in Konflikte, schlägt andere Kinder und lässt sich kaum beruhigen. Zu Hause erleben die Eltern Jonas ähnlich: Wutanfälle, Einschlafprobleme und ständige Machtkämpfe. In angespannten Situationen setzen sie häufig YouTube-Videos ein, um ihn abzulenken. Sie haben das Gefühl, "alles falsch zu machen" und geben sich gegenseitig die Schuld. Die Paarbeziehung leidet.
Auf Empfehlung von Bekannten melden sie sich direkt bei der örtlichen Erziehungsberatungsstelle an. Gemeinsam werden belastende Situationen analysiert und alltagstaugliche Strategien zur Bewältigung entwickelt. Welche Reaktionen der Erwachsenen verstärken die Eskalation ungewollt? Tagesstrukturen, Strategien zur Grenzsetzung und Beruhigung werden gemeinsam besprochen.
Nach einigen Wochen berichten die Eltern von weniger Eskalationen und mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen. Der Fall zeigt exemplarisch: EB setzt früh an, stärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und kann verhindern, dass sich Konfliktmuster verfestigen.
Fachpolitische Konsequenzen und Fazit
Erziehungsberatung verbindet HzE mit präventivem Handeln. Sie ist leicht zugänglich, wissenschaftlich nachweisbar wirksam und wirtschaftlich besonders effizient. Gleichzeitig stärkt sie Familien frühzeitig und trägt dazu bei, weitergehende Hilfen zu vermeiden oder passgenau einzuleiten.
Damit sie diese Funktion auch künftig erfüllen kann, braucht sie eine verlässliche Finanzierung und ausreichende personelle Ressourcen. Entscheidend sind kurze Wartezeiten, multiprofessionelle Teams, qualifizierte Fachkräfte, kontinuierliche Fortbildung, niedrigschwellige Zugänge und eine enge Zusammenarbeit im Sozialraum. Angesichts der stetig steigenden Nachfrage reichen die personellen und finanziellen Ressourcen vieler Erziehungsberatungsstellen jedoch zunehmend nicht mehr aus.
Kontakt
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe
Stephan Hiller
Telefon: 0761 200-760
E-Mail: stephan.hiller@caritas.de
Literaturverzeichnis
- AKJStat (2024): HzE-Monitor Monitor Hilfen zur Erziehung Datenbasis 2023. Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat). Verfügbar unter: https://www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de, zuletzt geprüft am 09.06.2026.
- Arnold, J. & Berg, M. (2024). Aktuelle Erkenntnisse zur Situation allein- und getrennt erziehender Eltern und ihrer Kinder sowie der Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung. Unsere Jugend, 76 (11+12), 471-481.
- Arnold, J., Macsenaere, M. & Hiller, S. (Hg.) (2018): Wirksamkeit in der Erziehungsberatung. Ergebnisse der bundesweiten Studie Wir.EB. Freiburg: Lambertus.
- Bundeskonferenz für Erziehungsberatung [bke] (2022): QS EB - Qualitätsstandards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung. Die aktuelle Fortschreibung von QS 22. Fürth: bke.
- Destatis (2024): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige. Berichtsjahr 2023. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt (Destatis), erstellt am 19.11.2024. (auf Anfrage bereitgestellt, nicht öffentlich verfügbar).
- Macsenaere, M., Esser, K. & Feist-Ortmanns, M. (2026). Was wirkt in der Erziehungshilfe? Wirkfaktoren in Heimerziehung und anderen Hilfearten (3. aktualisierte Aufl.). München: Reinhardt.
- Macsenaere, M., Esser, K., Knab, E. & Hiller, S. (Hrsg.). (2014). Handbuch der Hilfen zur Erziehung. Freiburg: Lambertus.
- Menne, Klaus (2017): Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung. Weinheim: Beltz Juventa
- Roesler, Christian (2014): Die Wirksamkeit der Erziehungsberatung aus Klienten- und Beratersicht. Evaluation der Erziehungsberatungsstellen der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen (AGE) des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg. Forschungsbericht. Katholische Hochschule Freiburg.
- ZBFS - BLJA (2020). Fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung gemäß § 28 SGB VIII. Fortschreibung, Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Bayerisches Jugendamt. Verfügbar unter https://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/fachliche_empfehlungen_zur_erziehungsberatung_als_hilfe_zur_erziehung_gemass_ss_28_sgb_viii.pdf, zuletzt geprüft am 09.06.2024.
Impressum
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE), www.bvke.de
Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ), www.ikj-mainz.de
