Die Förderung der Aktion Mensch wurde grundlegend neu strukturiert. Mit den neuen Förderprogrammen ändern sich nicht nur Inhalte und Schwerpunkte, sondern auch Förderlogik, Antragswege und Fördermöglichkeiten.
Förderfähig sind im Förderangebot "Junge Menschen stärken" nur anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach Paragraph 75 SGB VIII. Bisher mussten bei einer Aktion Mensch Förderung antragstellende Organisationen ihre Zugehörigkeit zu einem Wohlfahrtsverband nicht gesondert nachweisen mussten. Dies hat sich geändert. Ein Nachweis muss bei der Antragstellerverwaltung vorliegen, um weiterbearbeitet und entschieden zu werden. Anträge können im ersten neuen Förderzyklus vom 1.9. - 15.10.2026 eingereicht werden.
- Was bedeuten diese Änderungen für Träger und Einrichtungen?
- Welche bisherigen Förderangebote entfallen, welche neuen Möglichkeiten entstehen?
- Und worauf sollten Antragstellende künftig besonders achten?
In unserer kompakten Infoveranstaltung gibt Julia Günster (Deutscher Caritasverband e. V., Fördermittelmanagement Aktion Mensch) einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen der neuen Förderstruktur der Aktion Mensch. Es werden die zentralen Neuerungen vorgestellt und aufgezeigt, welche Auswirkungen diese auf die Planung und Beantragung von Projekten haben können. Zudem gibt es einen Überblick der neuen Förderlinie "Junge Menschen stärken". Darüber hinaus besteht Gelegenheit, erste Fragen zu klären und Hinweise für die weitere Auseinandersetzung mit den neuen Förderbedingungen mitzunehmen.
Inhalte
- Neue Rahmenbedingungen und Schwerpunkte der Aktion Mensch Förderung
- Neue Förderangebote, u. a. Projektförderung "Junge Menschen stärken"
- Tipps zur erfolgreichen Antragstellung
Zielgruppe
Alle Interessierten Mitglieder des BVkE, die bei der Fördermittel-Antragstellung involviert sind – Fördermittelberater:innen, Fundraiser:innen, Einrichtungsleitungen, Projektverantwortliche und Veraltungsmitarbeitende.
Kosten
kostenfrei