Springe zum Hauptinhalt
Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-labelledby="header_logo_text"'
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.
  • Start
  • Aktuelles
  • Themen
  • Projekte
    • Elternarbeit
    Close
  • Veranstaltungen
    Close
  • Veröffentlichungen
  • Über uns
Suche
Home
Filter
  • Start
  • Aktuelles
  • Themen
  • Projekte
    • Elternarbeit
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungen
  • Veröffentlichungen
  • Über uns
  • Sie sind hier:
  • Start
Fehler melden Eintrag vorschlagen
Glossar: Alter und Pflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungs- oder Ersatzpflege tritt ein, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist und die häusliche Pflege für diese Zeit nicht gewährleisten kann. Die Kasse übernimmt dann die Kosten einer  Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate im häuslichen Bereich gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens Pflegegrad 2 zugeordnet ist. Die Wartefrist der Vorpflegezeit von 6 Monaten gilt nicht, wenn der Pflegebedürftige aus dem  Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2 wechselt.

Bezieht der Versicherte Pflegegeld, dann wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldbetrages zusätzlich zur  Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt. Verhinderungspflege kann auch stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können wechselseitig in Anspruch genommen werden. Die jeweils zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge werden bis zu einem Höchstbetrag gegenseitig angerechnet.

Weitere Links zum Thema

  • Mehr auf caritas.de
  • Verwandte Einträge
Mehr auf caritas.de
Service

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Für die Pflege zu Hause gibt es andere Leistungen als für die Pflege im Heim. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingeordnet wurde. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie hier. Mehr

Gesetz trifft Leben

Wer bekommt welchen Pflegegrad?

Alltägliche Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten, Medikamente einnehmen fallen pflegebedürftigen Menschen zunehmend schwer. Ihnen stehen Leistungen zu, die die Pflegeversicherung finanziert. Art und Höhe dieser Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, dem Sie als pflegebedürftige Person zugeordnet werden. Mehr

Service

So pflegen Sie rückenschonend

Wer die häusliche Krankenpflege übernimmt, ist auch körperlich gefordert. Zum Beispiel, wenn er den Patienten heben oder umbetten muss. Damit der eigene Rücken nicht darunter leidet, sollten Sie einige Techniken kennen und mit Hilfsmitteln arbeiten. So vermeiden Sie Hexenschuss oder Probleme mit den Bandscheiben. Mehr

Verwandte Einträge

Pflegekurse

Kurzzeitpflege

Übergangspflege

Ambulante Pflege

Sozialstation / Ambulanter Pflegedienst

Glossar

Es ist ein Fehler aufgetreten.

{{l}}

  • {{e.Title}}

Buchtipps

Der große Caritas-Ratgeber Hauskrankenpflege

Dieses Buch liefert Pflegepersonen und pflegenden Angehörigen ein Rund-um-Wissenspaket, das auf die Aufgaben der Pflege vorbereitet und die langjährigen Erfahrungen aus der täglichen Praxis der Caritas weitergibt.

Buchbesprechung Mehr
Facebook bvke.de YouTube bvke.de Instagram bvke.de Linkedin bvke.de
nach oben

Start

  • Startseite
  • Aktuelles
  • Themen
  • Projekte
  • Veranstaltungen
  • Veröffentlichungen
  • Über uns

Themen

  • Themen
  • Junge Geflüchtete
  • Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
  • Junge Volljährige und Care Leaver
  • Organisations- und Personalentwicklung
  • Demokratie
  • In Bewegung sein
  • Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder

Projekte

  • Projekte
  • Natur (er)leben!
  • BJH Musikprojekt
  • Erziehungsberatung mit Wir.EB
  • KIESA - inklusiv beraten
  • Elternkompetenzen stärken, Perspektiven eröffnen
  • Abgeschlossene Projekte

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen
  • Workshops und Fachtagungen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Veranstaltungsdokumentation
  • 18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag
  • Bundestagung 2026

Veröffentlichungen

  • Veröffentlichungen
  • Stellungnahmen
  • Pressemitteilungen
  • Positionspapiere
  • Publikationen
  • BVkE-Info
  • Empfehlungen
  • Programm 2025
  • Empfehlungen

Über Uns

  • Über uns
  • Der BVkE
  • Organe und Gremien
  • Geschäftsstelle
  • Mitglieder
  • Diözesane AGs
  • Kooperationspartner
  • Stellenausschreibungen
  • Transparenz- und Compliancestandards
  • BVkE Satzung
  • AGB
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.bvke.de/datenschutz
  • Impressum: www.bvke.de/impressum
Copyright © caritas 2025