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  • Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe stärken und ausgestalten!
2.12.2025

Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe stärken und ausgestalten!

Positionspapier zum Parlamentarisches Gespräch der Fachverbände für Erziehungshilfen am 28. November 2025

Erschienen am:

02.12.2025

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das BMBFSFJ plant einen neuen Anlauf für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe - die Reform zielt in großen Teilen auch auf die Hilfen zur Erziehung. Die Fachverbände für Erziehungshilfen haben in der Vergangenheit diesen Prozess konstruktiv und kritisch begleitet und werden dies auch weiterhin tun. Die anstehende Reform war ein zentrales Thema des diesjährigen Parlamentarischen Gespräches. Unter dem Schwerpunktthema "Vielfalt der Kinder- und Jugendhilfe stärken und ausgestalten" kamen die Vorstände und Geschäftsführer:innen der Fachverbände mit Bundestagsabgeordneten des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie ihren Referent:innen zusammen. Politische Vertreter:innen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE nahmen teil. Die Schirmherrschaft lag bei Truels Reichardt, Kinderrechte-Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des Familienausschusses.

Seit inzwischen über einem Jahrzehnt laden die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland - AFET, BVkE, EREV und IGfH - jährlich zu einem Parlamentarischen Gespräch in den Deutschen Bundestag ein. Ziel des Formats ist es, im vertrauensvollen Austausch mit Bundestagsabgeordneten aktuelle Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe offen zu diskutieren und gemeinsam Lösungen voranzubringen. Das Gespräch hat sich zu einem festen Bestandteil des fachpolitischen Dialogs entwickelt.

1. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Die Fachverbände betonten, dass die inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII weiterhin konsequent umgesetzt werden muss. Die vorrangigen Gesamtzuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfeträger für die Kinder- und Jugendhilfe und für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist ein zentraler Bezugspunkt für die Reform des SGB VIII aus Sicht der Verbände.

Gesetzlich braucht es daher:

  • Verankerung eines inklusiven Leistungssystems in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im vorgegebenen Zeitplan bis 2028 (vgl. § 108 SGB VIII)
  • verbindliche Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, insbesondere an Übergängen
  • Entfristung des § 10b SGB VIII und eine Erweiterung der Verfahrenslots:innen bundesweit vergleichbare Standards durch begrenzte Länderrechtsvorbehalte
  • Absicherung der Schiedsstellenfähigkeit ambulanter Leistungen 

2. Kinderschutz und Kindeswohl aus inklusiver Perspektive

Der Kinderschutz wurde erneut als kritischer Prüfstein für eine gelingende inklusive Kinder- und Jugendhilfe hervorgehoben. Einrichtungen sind weiterhin zu selten auf die Bedarfe junger Menschen mit Behinderungen vorbereitet. Auch Versorgungslücken für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bleiben bestehen.

Gesetzlich braucht es daher:

  • eine klare Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen
  • eine nachhaltige Finanzierung spezialisierter Fachberatungsstellen im Kinderschutz
  • klare Leitlinien zur besseren Vernetzung der bestehenden Strukturen im Kinderschutz
  • Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs junger Geflüchteter zu den Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe

3. Kinder- und Jugendhilfe als Mitgestalterin des Ganztags

Die Fachverbände unterstrichen, dass Ganztagsbetreuung ein gemeinsames Bildungs- und Unterstützungsangebot von Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist. Die Kinder- und Jugendhilfe ist bereits heute eine zentrale Mitgestalterin des Ganztags - mit eigenständigen fachlichen Standards, sozialpädagogischer Kompetenz und starken freien Trägern. Damit der Rechtsanspruch ab 2026 gelingen kann, müssen diese Perspektiven verbindlich in die Planung, Ausgestaltung und Qualitätssicherung einbezogen werden. Ganztagsangebote brauchen sozialräumliche Orientierung, Barrierefreiheit und die konsequente Ausrichtung am Wohl der Kinder. Dafür sind verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe ebenso notwendig wie eine klare Aufgaben- und Verantwortungsdefinition. Ein entscheidender Schlüsselfaktor bleibt der Fachkräftebedarf: Multiprofessionelle Teams, gute Arbeitsbedingungen und tarifgerechte Bezahlung sind Voraussetzung für stabile, inklusive Ganztagsstrukturen.

Gesetzlich braucht es daher:

  • bundesweit verbindliche Qualitätsstandards, die sich an den fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe orientieren
  • eine strukturelle Verankerung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe als gemeinsame Verantwortung
  • eine bundesweite Fachkräfteoffensive zur Qualifizierung, Gewinnung und Bindung multiprofessioneller Teams
  • verlässliche Finanzierungsmodelle, die Personal-, Sach- und Investitionskosten dauerhaft sichern

4. Selbstvertretung stärken und Übergänge verlässlich gestalten

Selbstvertretungen ermöglichen Bürger:innen, ihre Interessen eigenständig zu vertreten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Demokratie. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Selbstvertretungen junger Menschen in den Hilfen zur Erziehung - etwa Careleaver e.V. oder landesweite Jugendhilfevertretungen - gegründet und sich in die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird die Bedeutung solcher selbstorganisierter Zusammenschlüsse von jungen Menschen und Eltern erstmals gesetzlich anerkannt (§ 4a SGB VIII). Dies stärkt sowohl demokratische Strukturen als auch die Beteiligten selbst. Noch fehlt es jedoch an struktureller Verankerung. Übergänge junger Menschen in andere Leistungssysteme und in ein selbstbestimmtes Leben scheitern weiterhin an den versäulten Leistungssystemen. Die Schnittstellen im deutschen Sozialleistungssystem müssen auf Bundesebene in den Blick genommen werden.

Gesetzlich braucht es daher:

  • eine finanzielle, infrastrukturelle und personelle Förderung von Selbstvertretungen junger Menschen und Eltern auf Bundes- und Landesebene
  • verbindliche Beteiligungsrechte junger Menschen in Gremien wie Jugendhilfeausschüssen
  • partizipative Mitwirkung in Einrichtungsaufsicht und -beratung
  • verlässliche Übergangsregelungen zwischen Leistungsbereichen, um Hilfeabbrüche zu vermeiden - einen Rechtsstatus Leaving Care gesetzlich verankern

Gemeinsame Perspektive

Alle Beteiligten waren sich einig, dass Vielfalt eine zentrale Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe sein muss - im Denken, im Handeln und in der Struktur. Das Parlamentarische Gespräch 2025 verdeutlichte erneut die Bereitschaft der Fachverbände und der Politik, die Weiterentwicklung des SGB VIII gemeinsam voranzubringen und eine demokratische und inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten.

Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland, 28. November 2025

AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Bultstr. 5a, 30159 Hannover
Kontakt: Dr. Koralia Sekler, sekler@afet-ev.de

BVkE- Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Kontakt: Stephan Hiller, stephan.hiller@caritas.de

EREV - Evangelischer Erziehungsverband Flüggestr. 21, 30161 Hannover
Kontakt: Dr. Björn Hagen, b.hagen@erev.de

IGfH - Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen Galvanistr. 30, 60486 Frankfurt
Kontakt: Stefan Wedermann, stefan.wedermann@igfh.de

Das Positionspapier steht hier zum Download bereit.

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