Den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Schnittstelle zwischen dem SGB VIII und den Schulgesetzen der Bundesländer verbindlich zu gestalten, ist eine Herausforderung, die der Gesetzgeber den Systemen Jugendhilfe und Schule gemeinsam aufgegeben hat.
Eine vorwiegend quantitativ orientierte Umsetzung greift hierbei als Grundlage für gute ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung zu kurz. Die bestehende Vielfalt an Angebotsformen trägt zu deutlich unterschiedlich organisierter Ganztagsbetreuung innerhalb der Bundesländer bei. Damit aus dieser bundesweiten Vielfalt nicht Beliebigkeit wird und möglichst gleichwertige Bildungschancen für Kinder und ihre Familien geschaffen werden, melden wir uns als Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe zu Wort.
Ganztagentwicklung muss das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und an den Rechten von Kindern ausgerichtet sein!
Für Kinder ist die Ganztagsschule der Lebensort, an dem sie Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit erfahren können und müssen. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ist daher der Maßstab für die Ausgestaltung der Ganztagsschule das Recht von Kindern auf Beteiligung, auf Bildung ebenso wie ihr Recht auf Freizeit sowie auf Teilhabe an kulturellem und künstlerischem Leben.
Qualitativ hochwertige ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung muss so aufgestellt sein, dass sie den vielfältigen Bedürfnissen und Bedarfen sowie dem Schutz aller Kinder und ihrer Familien gerecht werden kann - also im weiten Sinne inklusiv ist. Allein durch den deutlich spürbaren Mangel an Fachkräften und auch ergänzendem Personal steht zu befürchten, dass eine verbindliche und in der notwendigen Qualität angebotene Ganztagsbetreuung nicht flächendeckend umsetzbar ist.
Der Ganztag ist Teil einer selbstverständlich vorzuhaltenden sozialen Infrastruktur, die im Sozialraum in Bildungsgerechtigkeit und die Zukunft von Kindern investiert. Er kann nur gelingen, wenn wir ihn als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansehen und finanziell entsprechend ausstatten.
Mit dieser Positionierung wollen wir wesentliche Ankerpunkte qualitativ notwendiger Ganztagsentwicklung benennen und Standards im Hinblick auf Personal, Räumlichkeiten und Strukturen der Zusammenarbeit beschreiben. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Ganztags kann nur über die Verzahnung von Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung und im Sinne des §4 SGB VIII in Verantwortungsgemeinschaft mit den freien Trägern gelingen.
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