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Pressemitteilung

Triage: Der vorliegende Gesetzentwurf schützt nicht vor Diskriminierung

Die Zuteilung von knappen medizinischen Ressourcen (Triage), etwa bei einer akuten Corona-Infektionswelle, muss so erfolgen, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden. Dies gewährleistet der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium aus Sicht der Caritas nicht.

Erschienen am:

28.07.2022

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

"Wenn medizinische Ressourcen, zum Beispiel Beatmungsgeräte, nicht ausreichen, um alle Patientinnen und Patienten zu behandeln, müssen Ärzte nach Dringlichkeit entscheiden", so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Gleichzeitig ist geboten, den Willen der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. "Die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf nur dann eine Rolle spielen, wenn die Dringlichkeit der Behandlung vorrangig geprüft wurde. Dazu enthält der Gesetzentwurf leider keine klare Ansage", bedauert die Caritas-Präsidentin.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine Regelung für Triage in der Corona-Pandemie zu treffen, die insbesondere Menschen mit Behinderung vor Ungleichbehandlung schützt. Dazu liegt nun ein Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vor, zu dem heute die Anhörung von Fachverbänden stattfindet. Auch der Deutsche Caritasverband ist vertreten.

Verbot von ex-post-Triage notwendig

Der Deutsche Caritasverband wertet es als Fortschritt gegenüber früheren Überlegungen, dass der neue Entwurf die ex-post-Triage ausschließt. Die Möglichkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zugunsten eines neu aufgenommenen Patienten mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit abzubrechen, wäre aus Sicht der Caritas ein Schlag ins Gesicht derer, die vor dem Bundesverfassungsgericht das Nicht-Diskriminierungsurteil erstritten haben.

Eine ex-post-Triage kann für Menschen mit einer Behinderung de facto lebensbedrohlich sein. "Es muss unbedingt beim Verbot der ex-post-Triage bleiben", so die Caritas-Präsidentin.

Für den Fall, dass zwischen Fällen höchster Dringlichkeit schnell zu entscheiden ist, sprechen sich zahlreiche Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung für die Anwendung eines Zufallsverfahrens (Randomisierung) aus. Der Deutsche Caritasverband unterstützt diese Position.

 

 

Autor/in:

  • Mathilde Langendorf
Quelle: caritas.de
  • Ansprechperson
Mathilde Langendorf
Pressesprecherin des Deutschen Caritasverbandes
+49 30 28444-743
+49 151 678 51903
+49 30 28444-743 +49 151 678 51903
Mathilde.Langendorf@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Pressemitteilung Triage

Triage: Der Deutsche Caritasverband sieht die Pläne des Gesetzgebers mit Sorge

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Stellungnahme vom 22.7.2022 zum Infektionsschutzgesetz (Triage)

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