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Anerkennungsgesetz

Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” (kurz: Anerkennungsgesetz) regelt die Verfahren zur Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsqualifikationen. Mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 wurde der Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen. Dieser gilt für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen, die im Inland eine ihrer Berufsqualifikationen entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben wollen - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus oder Wohnsitz. 

Das Anerkennungsgesetz gilt nur für bundesrechtlich geregelte Berufe. Darunter fallen die nicht-reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System, geregelt im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (für Gesell_innen) sowie reglementierte Berufe, darunter Gesundheitsberufe und Handwerks-Meisterberufe. Landesrechtlich geregelte Berufe (z.B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher) sind in den Landesanerkennungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

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