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Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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  • Workshop Finanzierung der Erziehungsberatung
Zwei Jungen tragen spezielle Zäune, die im Wald und auf der Wiese gegen Verbissschutz aufgestellt werden.
Das Bild zeigt drei Personen, die in einem hellen Raum zusammensitzen und sich unterhalten. Links ist ein Logo mit Schriftzug zu sehen.
Das Bild zeigt eine Frau und zwei Mädchen, die gemeinsam an einer Aufgabe arbeiten. Unten links ist das BVkE-Logo abgebildet.
Das Bild zeigt mehrere Personen, die auf einer Bühne vor violettem Hintergrund stehen und singen oder sprechen. Links ist das BVkE-Logo abgebildet.
Ein Mädchen schlägt im Beiseins eines Teams von weiteren drei Personen einen Nagel in ein Gerüst, das später zu einem Hordengatter zusammengesetzt wird.
Eine Menschenmenge sitzt an Biertischen vor einer Bühne mit Musikern, umgeben von Marktständen und aufblasbaren Ballons. Ein Logo Bundestagung 2026 mit dem Schriftzug Nachhaltig. Demokratisch. Inklusiv. ist zu lesen.
Das Bild zeigt eine Person mit Kopfhörern, die auf einen transparenten Bildschirm mit digitalen Anzeigen und Texten blickt.
21.01.2025 Workshop

Workshop Finanzierung der Erziehungsberatung

Wie können ambulante Leistungen, insbesondere die Erziehungsberatung, nach § 77 SGB VIII finanziert werden.

In Deutschland gibt es derzeit etwa 1.050 Erziehungsberatungsstellen, die auf der Basis des SGB VIII arbeiten und entsprechend gefördert werden. Etwa zwei Drittel der Erziehungsberatungsstellen befinden sich in freier Trägerschaft. Hier überwiegen die konfessionellen Träger. Das übrige Drittel der Erziehungsberatungsstellen ist in öffentlicher Trägerschaft und damit i. d. R. als eigene, abgegrenzte Abteilung in die gleiche Organisationsstruktur wie das Jugendamt eingebunden. Als "andere Bratungsdienste und - einrichtungen" bieten integrierte Stellen, oftmals als psychologische Beratungsstellen oder Ehe-, Familien und Lebensberatungsstelle bezeichnet, als Teil ihres Leistungsspektrums (auch) Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII an.

Durch den unmittelbaren Zugang für Eltern, Kinder und Jugendliche wird sichergestellt, dass Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung unkompliziert in Anspruch genommen werden kann und somit zu einem frühen Zeitpunkt präventiv wirksam wird. Die niederschwellige Erreichbarkeit und die Verknüpfung aufeinander abgestimmter fachlich hochwertiger Leistungen stellen die Erziehungsberatungsstellen ein wichtiges Element der Jugendhilfe dar. Entsprechend hoch ist die Inanspruchnahme. Im Jahr 2022 zählte das Statistische Bundesamt 472.945 Erziehungsberatungen (vgl Handbuch für Hilfen zur Erziehung 2024).

Trotz dieser Erfolgsgeschichte seit mehr als 60 Jahren und einer flächendeckenden Versorgung von Kindern, jungen Menschen und Familien, gibt es weiterhin Disparitäten bei der Finanzierung. Die Förderung von ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, nach den §§ 17, 18, 19, 20, 27, 28, 29, 30, 31, 35, 35a, 37, 37a, 41 und 41a SGB VIII, welche einen subjektiven Rechtsanspruch des Leistungsberechtigten begründen, hat durch eine Finanzierung nach § 77 SGB VIII zu erfolgen. Hier werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem freien Träger der Jugendhilfe Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach § 77 SGB VIII abgeschlossen (vgl. Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. 2024).

Für die verbreitete Praxis, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur zum Abschluss einer Vereinbarung über die Höhe der Kosten von Jugendhilfeleistungen bereit sind, wenn der freie Träger sich zur Erbringung einer "angemessenen" Eigenleistung verpflichtet, besteht keine gesetzliche Grundlage. Sie ist rechtswidrig, weil der Leistungsberechtigte einen Anspruch gegen den öffentlichen Träger auf Jugendhilfeleistung und auf eine entsprechende Kostenübernahme hat. Dies ist vielen Jugendämtern nicht bekannt, oder es wird anscheinend nicht akzeptiert (vgl. Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V 2023). 

Ziel: 

Das Ziel des Workshops war es zu untersuchen, wie ambulante Leistungen, insbesondere die Erziehungsberatung, nach § 77 SGB VIII finanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung der freien Träger ist nicht vorgesehen. Davon abgeleitet wurde ein Lobbyingkonzept für die Träger der Caritas entwickelt.

Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundesadler und den Farben der deutschen Flagge.

 

Weitere Informationen zum Thema

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Workshop Finanzierung der Erziehungsberatung

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