Hybride Fachtagung der Erziehungshilfefachverbände
* Die Fachtagung fand am 18. Juni 2024 in Frankfurt statt.
Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahr 2021 ist das Jugendamt bei einer Inobhutnahme zur umfassenden, adressatenorientierten Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personen- bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet.
Laut § 42 Abs. 2 SGB VIII soll das Jugendamt das Geschehen verständlich und nachvollziehbar erklären, um Ängste abzubauen und zu vermeiden, dass mit der Inobhutnahme zusätzlich zu der sie auslösenden Krisensituation weitere Kindeswohlbeeinträchtigungen entstehen.
> Wie sieht es in der Umsetzung insbesondere der neuen Regelungen aus?
> Welche Herausforderungen begegnen dabei den Fachkräften?
> Wie ist die Inobhutnahme inklusiv zu gestalten?
> Und welche Aspekte müssen explizit bei der Bewertung für die Inobhutnahme im inklusiven
Kontext berücksichtigt werden?
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland haben auf ihrem Fachtag gemeinsam mit Wissenschaftsvertreter*innen, Fachkräften und Hilfeadressat*innen Antworten auf diese Fragen gefunden und diskutiert, welche Anforderungen sich - auch mit Blick auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen - stellen. Es wurde erörtert, welche Unterstützung die Fachpraxis bei der Umsetzung der Normierung nach § 42 SGB VIII aktuell braucht.