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Statement

Wir erkennen an, dass die Bundesregierung einen Ausgleich zwischen Rechte der Frauen und Meinungsfreiheit sucht

Die Bundesregierung hat Vorschläge vorgelegt für eine Regelung zur sogenannte "Gehsteigbelästigung" von Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Sie sollte aber nicht so tun, als würde dieses Phänomen zunehmen.

Erschienen am:

25.01.2024

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Beschreibung

Am 24. Januar hat das Bundeskabinett neue Regelungen zum Schutz schwangerer Frauen vor "Gehsteigbelästigung" - also Belästigung durch die Versammlung von Gegnerinnen und Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen vor Beratungsstellen oder Arztpraxen - verabschiedet. Dazu nimmt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt Stellung: 

"Demonstrationen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt - das gilt für die Demonstrationen von Bauern, die mit Traktoren gegen den Subventionsabbau protestieren, ebenso wie für die Demonstrationen von Klimaschützern, die sich für die Rechte zukünftiger Generationen engagieren. Die Meinungsfreiheit schützt auch Menschen, die auf die Straße gehen, damit der Lebensschutz des ungeborenen Kindes umfassend beachtet wird.

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist allerdings sorgsam abzuwägen, es findet seine Grenze an anderen Grundrechten. Daher hat Ministerin Paus eine gesetzliche Regelung gegen Gehsteigbelästigungen vorgelegt, die Frauen, Beraterinnen und Ärzte davor schützen soll, dass z.B. der Zugang zu Schwangerschaftsberatungsstellen blockiert wird. Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schwangerschaftsberatung. Sie dürfen an der Wahrnehmung dieses Rechts nicht gehindert werden. In ihrer besonderen Notlage brauchen sie Hilfe und sie brauchen sie zeitnah. Insbesondere wenn es um die Schwangerschaftskonfliktberatung geht, die als Voraussetzung für den straffreien Schwangerschaftsabbruch keinen Aufschub duldet, ist der Zeitfaktor offensichtlich. Sie können den Termin bei der Beratungsstelle nicht verschieben, bis die Demonstranten abgezogen sind.

Wir anerkennen als Deutscher Caritasverband gemeinsam mit unserem Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Deutschen Bischofskonferenz, dass das Familienministerium eine Regelung auf den Weg bringen will, die den Ausgleich der Rechte gestaltet.  Wir werden sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren gründlich daraufhin prüfen, ob sie praxisgerecht und verfassungskonform gelungen ist.

Wir haben uns bereits in unserer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf dafür eingesetzt, dass Regelungen störender Verhaltensweisen von Demonstranten nicht, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf festgelegt, pauschal den Bereich von 100 Metern um den Eingang der Beratungsstellen und Einrichtungen betreffen, sondern dass der Gesetzgeber  auf die "Sicht- und Hörweite" zum  Eingang abstellt. Wir brauchen praxisnahe Regelungen, die die Vertraulichkeit des Ortes respektieren - es muss möglich sein, dass Frauen die Beratungsstelle erreichen, ohne dass dies öffentlich  wird.

Wichtig ist uns darauf hinzuweisen, dass es keine aktuellen Zahlen und keinen offensichtlichen Eindruck gibt, dass Gehsteigbelästigungen in Deutschland zunehmen. In unserer Zeit allgemeiner Polarisierungen ist diese Richtigstellung entscheidend; allein die nicht belegte Behauptung, es gebe eine Zunahme eines Problems, kann zu neuen Eskalationen führen."



Autor/in:

  • Mathilde Langendorf
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme Schwangerschaftskonflikt

Stellungnahme zu neuen Regelungen zum Schutz schwangerer Frauen ("Gehsteigbelästigung")

Ratgeber Schwangerschaft

Schwanger, was nun?

Interview Schwangerschaft

Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa im Fernseh-Interview zur Gehsteigbelästigung