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Pressemitteilung

VKAD-Pressemitteilung: Politik stellt richtige Weichen für die Pflege

In seiner ersten Sitzung im neuen Geschäftsjahr berät der Bundesrat heute abschließend über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG). „Mit den neuen Regelungen des PpSG hat der Gesetzgeber einen prinzipiellen Webfehler der Pflegeversicherung behoben und einen wichtigen Impuls für die bessere Personal-ausstattung in den Altenheimen gegeb

Erschienen am:

23.11.2018

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Vorbereitung parenterale Ernährung

freut sich Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).

Seit Jahren hatte der VKAD gefordert, die medizinische Behandlungspflege in den stationären Einrichtungen der Altenhilfe aus Mitteln der Krankenkasse zu bezahlen. Zuletzt hatte er im vergangenen Jahr mit einer eigenen Studie die Summe des notwendigen Mitteltransfers auf ca. 3 Mrd. Euro beziffert - was über 50.000 zusätzlichen Stellen in den Altenheimen entspräche. Bisher werden zwar die Leistungen der Behandlungspflege wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruckmessung u. ä. m. von den Pflegenden erbracht, aber die Einrichtungen können diese nicht, wie z.B. in der ambulanten Pflege mit der Krankenkasse abrechnen.

Auch wenn die GroKo zunächst nur 13.000 Stellen im Rahmen des Pflege-Sofortprogramms zur Stärkung der behandlungspflegerischen Leistungen beschlossen hat, sieht Dr. Heil hier einen epochalen Durchbruch: " Mit der Schaffung dieser Stellen hat der Gesetzgeber unsere Argumentation grundsätzlich anerkannt. Weitere Stellen werden folgen müssen", so der Vorstandsvorsitzende.

Dafür, dass der Gesetzgeber beabsichtige die Behandlungspflege in den Altenheimen künftig als eigenen Vergütungsbestandteil zu betrachten, spreche auch die Tatsache, dass die jetzt bewilligten Stellen ausdrücklich für die Besetzung mit Pflegefachkräften vorgesehen seien, denen die Tätigkeiten der Behandlungspflege vorbehalten sind.

Mit diesem ersten Schritt werde ein Anfang gesetzt, um aus dem Teufelskreis von zu niedriger personeller Besetzung, steigender Arbeitsbelastung und Berufsflucht auszusteigen, hofft Dr. Heil. Jetzt gelte es vor allem Teilzeitkräfte für die Aufstockung ihres Beschäftigungsvolumens zu gewinnen. Die Bereitschaft dazu sieht er bei vielen Einrichtungsleitungen und Mitarbeiterinnen.

"Wir freuen uns über die neue Regelung im PpSG,  mit einem Vergütungszuschlag zur Unterstützung der medizinischen Behandlungspflege 13.000 neue Stellen für Pflegefachkräfte zu finanzieren. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sobald diese Stellen besetzt sind, werden wir an den folgerichtigen und  notwendigen zweiten Schritt erinnern" betont Dr. Heil.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de

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