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Pressemitteilung

Mehr Klarheit für Ferienfreizeiten im Ausland

Aktualisierte Hinweise des Bundesamtes für Justiz zu Brüssel IIb erleichtern Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung die Planung von Auslandsreisen

Erschienen am:

23.03.2026

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Freiburg/Berlin, 23.03.2026

Gute Nachrichten für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Das Bundesamt für Justiz hat seine Hinweise zu Auslandsreisen von Wohngruppen aktualisiert (Stand: 17.02.2026). Auf Grundlage der europäischen Brüssel-IIb-Verordnung gilt nun: Für touristische Aufenthalte in vielen europäischen Staaten ist unter bestimmten Voraussetzungen keine vorherige Konsultation mehr erforderlich.

Mit den aktualisierten Hinweisen des Bundesamtes für Justiz vom 17.02.2026 haben Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (HzE) deutlich mehr Planungssicherheit bei Ferienfreizeiten im Ausland.

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Seit rund zehn Jahren setzt sich der Verband gemeinsam mit weiteren Fachorganisationen dafür ein, rechtliche Unsicherheiten bei Auslandsaufenthalten von Kindern und jungen Menschen, die Hilfen zur Erziehung erhalten, abzuwenden. In der Praxis hatten unklare Regelungen zur Anwendung der Brüssel-IIb-Verordnung immer wieder zu bürokratischen Hürden und Unsicherheiten bei öffentlichen wie freien Trägern geführt.

Die nun veröffentlichten Hinweise des Bundesamts für Justiz bringen Klarheit und wichtige Vereinfachungen: Für kurzfristige touristische Aufenthalte von Wohngruppen in vielen europäischen Ländern entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die bislang notwendige vorherige Konsultation der Behörden im Zielland. Das bedeutet spürbar weniger bürokratischen Aufwand und mehr Planungssicherheit. Der BVkE-Bundesverband fordert weiter alle Hilfemaßnahmen im Rahmen des SGB VIII - auch die im Ausland - von der Brüssel-IIb-Verordnung zu befreien.

"Für Kinder und Jugendliche sind solche Reisen, Praktika und Auslandsaufenthalte wichtige Erfahrungsräume. Sie stärken Gemeinschaft, eröffnen neue Perspektiven, ermöglichen Teilhabe und verbessern Bildungschancen. Diese Maßnahmen dürfen kein Privileg sein, sondern müssen für alle jungen Menschen gleichermaßen möglich sein", erläutert Thomas Köck, Vorstand im BVkE, der sich seit mehr als zehn Jahren leidenschaftlich für gleiche Teilhabevoraussetzungen für alle jungen Menschen engagiert. 

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