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Nachgefragt Ohne Barrieren

Kompetente Arbeitnehmer auch mit einer Behinderung

Behindert = arbeitsunfähig. Diese Formel ist falsch, denn Kompetenz und Leistung hängen nicht immer von den Beeinträchtigungen einer Person ab. Allerdings müssen Barrieren abgebaut und Arbeitsplätze individuell angepasst werden. Dass Betriebe so gute Mitarbeiter gewinnen können, berichtet Bernward Jacobs von der Stift Tilbeck GmbH.

Porträt einer Person mit Down-Syndrom, die einen Schraubendreher hält. Sie trägt ein rotes Oberteil und blickt freundlich in die Kamera. Hintergrund zeigt einen Arbeitsbereich mit grünen Kisten.Die Caritas in Nordrhein-Westfalen präsentiert im Jahr 2013 ihre Mitarbeiterinnen mit Behinderung als Experten mit Leidenschaft.Caritas in NRW

Die Vorstellungen des Unternehmers und die Fähigkeiten des behinderten Menschen müssen zusammenkommen. Generell gilt aber: Eine Behinderung sagt noch nichts über Kompetenz und Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Es geht darum zu schauen, worin die Barrieren für einen bestimmten Menschen an einem möglichen Arbeitsplatz bestehen, um diese Hemmnisse auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zusätzlich stellt sich auch immer die Frage, inwieweit die Belegschaft eines Unternehmens dazu bereit ist, einen Menschen mit Beeinträchtigung als gleichwertigen Kollegen zu akzeptieren.

Heißt das, jeder Mensch mit einer Behinderung kann eine Arbeit finden?

Unser Interesse sollte darauf gerichtet sein, alle Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen, also auch die Menschen mit Behinderung. Dazu muss man den Arbeitgebern verdeutlichen, dass eine Behinderung nicht automatisch der Leistungsanforderung entgegensteht.

Die Stift Tilbeck GmbH versucht, Menschen mit Behinderung an Unternehmen zu vermitteln. Wie machen Sie das?

Wir schauen auf die Kompetenz des jeweiligen Menschen und suchen daran anknüpfend einen passenden Arbeitsplatz für ihn. Wir führen Gespräche mit potentiellen Arbeitgebern, sagen ihnen, welche Fähigkeiten der Arbeitnehmer hat und welche finanzielle Unterstützung es gibt.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es denn?

Für Personen, die als schwerbehindert anerkannt sind, gibt es Zuschüsse vom Integrationsamt. Einerseits für die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, zum Beispiel durch technische Unterstützung oder die Raumgestaltung. Andererseits gewährt das Integrationsamt auch einen Nachteilsausgleich, sprich Lohnkostenzuschüsse.

Bernward Jacobs ist der ehemalige Geschäftsführer der Stift Tilbeck GmbH. Diese betreibt die Tilbecker Werkstätten für Menschen mit Behinderung, bietet Arbeitsplätze in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und im eigenen Integrationsunternehmen an.

Autor/in:

  • Ulrich Steilen
Quelle: caritas.de

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