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Gut zu wissen Familien und Haft

Damit Zuhause nicht alles zusammenbricht

Kommt der Vater ins Gefängnis, kann das ein Schock für die gesamte Familie sein. Enttäuschung und Wut, gebrochenes Vertrauen, aber auch das fehlende Einkommen sind zu verkraften. Die örtlichen Caritasverbände, der Katholische Verband für soziale Dienste (SKM) oder der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) helfen bei der Bewältigung.

Erst kommt das Gefühl der Hilflosigkeit. "Manche Frauen sind nach der Inhaftierung ihres Ehemanns handlungsunfähig. Sie befinden sich in einem Schockzustand und isolieren sich selbst", sagt eine Mitarbeiterin von der Straffälligenhilfe des SKM Freiburg. Im Rahmen des Projekts "Mitgefangen" betreut der SKM Freiburg Familien in Einzelberatungen und monatlichen Gruppentreffen.

Angst vor Ämtern

Nicht selten sind die finanziellen Folgen enorm. Ohne das Einkommen des Mannes ist die Frau in manchen Fällen nicht mehr in der Lage, für den eigenen Unterhalt und für den ihrer Kinder zu sorgen. Der Gang zu den Ämtern wird unabwendbar. "Das kann eine große Hürde sein. Vor allem, wenn sie zuvor negative Erfahrungen mit Behörden gemacht haben", erzählt die ausgebildete Familientherapeutin. Daher berät sie Angehörige über ihre finanziellen Rechte und begleitet diese auf die Ämter.

Bürgergeld oder Sozialhilfe?

Ist die Ehefrau des Inhaftierten nicht berufstätig, hat sie einen Anspruch auf Sozialleistungen. Meistens kann sie Bürgergeld beantragen. In der Regel ist die Höhe der Unterstützung so hoch wie bei einer alleinerziehenden Person. Ist die Frau beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig, steht ihr stattdessen Sozialhilfe zu. Auch bei berufstätigen Angehörigen, deren Einkommen nicht sehr hoch ist, kann ein Recht auf ergänzendes Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bestehen. Das muss jedoch im Einzelfall mit der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Sozialamt abgeklärt werden. Die Straffälligenhilfe kann einen ersten Überblick verschaffen und bei der Durchsetzung der Rechte helfen.

Der Kontakt ist eingeschränkt

Auch für Beziehungen ist die Gefängnisstrafe eine Belastungsprobe. Den Kontakt zum Inhaftierten aufrecht zu halten, ist nicht einfach. In der Regel sind zwei Besuche pro Monat erlaubt. Telefonate sind nicht die Regel, nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch aus dem Gefängnis seine Familie auf dem Festnetz anrufen. Trotz vieler Schwierigkeiten müssen Ehen jedoch nicht an der Haft scheitern. Es kommt vor, dass die Beziehungen nach der Haft gestärkt hervorgehen, weil die Partner erlebt haben, dass sie sich aufeinander verlassen können.

Autor/in:

  • Andreas Fauth
Quelle: caritas.de

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