Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Bundesverbands Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Der BVkE führt als Veranstalter ein- und mehrtätige Tagungen, Workshops und Kurse durch. Für diese gelten die hier aufgeführten AGB.
1. Teilnahmebedingungen und Zulassung
Die Veranstaltungen des BVkE werden rechtzeitig vor Beginn ausgeschrieben. Interessenten, die ihr Einverständnis gegeben haben, werden vom BVkE per E-Mail über die Veranstaltungen informiert. Die Ausschreibungen enthalten nähere Hinweise zu den Zielen und Inhalten, genaue Angaben über die Zulassungsvoraussetzungen (falls vorhanden) und die Kosten (Teilnahmegebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung).
Der Eingang der Anmeldung wird von der BVkE-Geschäftsstelle bestätigt. Da die Teilnehmerzahl jeweils begrenzt ist, behält sich die BVkE-Geschäftsstelle die Entscheidung über die Zulassung vor, wenn mehr Bewerber/innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen als Plätze vorhanden sind.
Gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung über die vorhandenen Plätze.
2. Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Teilnahmegebühr für die einzelnen Veranstaltungen werden auf der Website des BVkE und im Programmflyer veröffentlicht.
Bei Kursen, die sich über mehrere Module und einen längeren Zeitraum erstrecken, sind die Kosten und Zahlungsbedingungen im Fortbildungsvertrag geregelt, der zwischen dem Träger der Weiterbildung und dem/der Teilnehmer/in abgeschlossen wird.
Bei allen Veranstaltungen werden die Teilnahmegebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zur jeweiligen Veranstaltung in Rechnung gestellt.
3. Rücktrittsbedingungen
Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die BVkE Geschäftsstelle stehen dem Teilnehmerenden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.
Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der BVkE Geschäftsstelle können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, E-Mail) eingereicht werden. Tritt bei Stornierung eine von der BVkE-Geschäftsstelle als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den geltenden Stornofristen des jeweiligen Tagungshauses von der BVkE-Geschäftsstelle in Rechnung gestellt.
3a. Rücktritt bei ein- und mehrtägigen Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen, Workshops)
Bei einer Absage…
- nach Rechnungsstellung werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
- weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet.
- weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet.
- am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet.
3b. Rücktritt bei mehrteiligen Veranstaltungen (Kurse, Weiterbildungen)
Bei Kursen, die mit einem Kolloquium oder einem Zertifikat abschließen, wird mit jedem Teilnehmerden ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Bei der "Weiterbildung für Ausbilder/innen" und bei der "Weiterbildung Erlebnispädagoge/in BVkE" gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KJF-Akademie Augsburg.
Für alle anderen mehrteiligen Veranstaltungen gilt
Wird die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs (alle Kursabschnitte) vor Beginn des ersten Abschnitts erhoben, so ist bzgl. der Stornoregelungen der gesamte Kurs wie ein Veranstaltungsabschnitt zu sehen.
Stornierung der Anmeldung vor Kursbeginn
Bei einer Stornierung
- bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
- die später als sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40 % der Kursgebühr erhoben.
- später als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt die Ausfallgebühr 80% der Kursgebühren.
- am Tag vor bzw. am ersten Veranstaltungstag und bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren in Rechnung gestellt.
Stornierung der Teilnahme nach Kursbeginn
- Nach Kursbeginn ist die Stornierung in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn des folgenden Kursabschnitts möglich. Es werden dann 40% der für alle ausstehenden Abschnitte noch abzurechnenden Kurs- und Supervisionsgebühren in Rechnung gestellt.
- Erfolgt die Stornierung nach der Frist von vier Wochen, sind die Kursgebühren des folgenden Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen, die Gebühren der ausstehenden Abschnitte und ggf. Supervisionen zu 40 %.
4. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmung des BVkE sowie dessen Datenschutzinformationen unter www.bvke.de
5. Förderung
Veranstaltungen des BVkE werden teilweise aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Regelungen des Kinder- und Jugendplans des Bundes gelten entsprechend.
6. Haftung
Der BVkE haftet nicht für etwaige Vermögensschäden der Teilnehmenden, die aus nicht zustande gekommenen Fortbildungsreihen oder einem Abbruch einer Fortbildungsreihe resultieren.
7. Verzugskosten
Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem/der Teilnehmenden kann nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag in Höhe von 5,- € zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
8. Nebenabreden/Salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Sollte eine dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind sich in diesem Fall darüber einig, dass die unwirksame Regelung durch solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Stand: November 2019