Bundesrat beschließt die Abschaffung der Kostenheranziehung
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Abschaffung der Kostenheranziehung zugestimmt. Jungen Menschen, die eine stationäre Leistung nach § 27 SGB VIII oder § 35a SGB VIII erhalten, sowie die Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII werden bisher gemäß § 94 Absatz 6 SGB VIII bis zu einer Höhe von 25 Prozent ihres Einkommens zu den Kosten der Leistung herangezogen.
Mit der Neuregelung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Teilhabeförderung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien und stationären Wohngruppen aufwachsen, sowie von jungen Eltern(teilen), die einer spezifischen Unterstützung bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder bedürfen, endlich erreicht. Der BVkE, aber auch weitere Verbände haben über Jahre hinweg diese Forderung aufrechterhalten.
Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE stellt fest: "Die Kostenheranziehung war von Anfang an eine ungerechte Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Kostenheranziehung widerspricht auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge allen jungen Menschen ein selbstbestimmtes Aufwachsen und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden soll".
Der BVkE zeigt sich sehr zufrieden mit der Abschaffung und der damit verbundenen Neuregelung, die längst fällig war. Er bedankt sich bei all denjenigen, die sich seit Jahren für die konsequente Abschaffung eingesetzt haben, nicht zuletzt bei den Care Leaver Organisationen, die zum Sprachrohr für viele betroffene junge Menschen geworden sind.