BVkE Info 4/2025
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) 1992 ratifiziert. Damit ist sie ein verbindlicher Teil der innerstaatlichen Rechtsordnung - und dennoch bleibt ihre praktische Wirkmächtigkeit begrenzt. Zwar sind viele ihrer Prinzipien im einfachen Recht verankert, etwa im SGB VIII. Doch in der Rechtsprechung wird die KRK bis heute selten ausdrücklich angewendet; selbst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - etwa zum Bildungsanspruch - werden regelmäßig ohne direkten Bezug auf die Konvention begründet. Dieser Widerspruch zwischen völkerrechtlicher Verbindlichkeit und nationaler Rechtswirklichkeit verweist auf ein strukturelles Defizit: Kinderrechte sind in Deutschland zwar anerkannt, aber nur ein-geschränkt justiziabel.
Die Themenschwerpunkte in dieser Ausgabe sind deshalb: Kinderrechte in Deutschland - Umsetzung der UN-KRK und Auswirkungen aktueller Reformprozesse und ein Bericht aus der Praxis des Kinderheims Pauline von Mallinckrodt in Siegburg.
