Der Wegfall der Kostenheranziehung stellt einen wichtigen Faktor bei der Unterstützung junger Menschen in ein selbstbestimmtes Leben dar und trägt dazu bei "Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen" wie es in § 1, Absatz 3, Satz 1 SGB VIII formuliert ist. Daher unterstützen die Fachverbände die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich.
Vor dem Hintergrund des Inklusionsgedankens gibt es allerdings Nachbesserungsbedarf bei Angeboten zur schulischen und beruflichen Bildung:
Es ist dringend geboten, auch junge Menschen zu entlasten, die in sozialpädagogischen Wohnformen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII leben. Weiterhin muss für junge Menschen in stationären Wohnformen der Jugendhilfe die die sogenanntes Ausbildungsgeld aus Maßnahmen der beruflichen Teilhabe erhalten von der Jugendhilfe einbehalten wird.
Für die angestrebte Umsetzung eines umfassend inklusiven SGB VIII gilt es nun, sich weiteren Exklusionsdimensionen zu widmen und die besonderen Bedarfe von jungen Menschen in den Blick zu nehmen, welche nicht ohne Weiteres am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können.