Transparenz- und Compliancestandards
Transparenz
1. Name, Anschrift und Gründungsjahr
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE), Karlstr. 40, 79104 Freiburg, Gründungsjahr 1909
2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele verfolgt und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
Finanzamt Freiburg-Stadt
Freistellungsbescheid vom 19.01.2022
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
Geschäftsführung: Stephan Hiller
Vorsitzender: Dr. Klaus Esser
Stellvertretende Vorsitzende: Peter Baumeister, Yvonne Fritz, Renate Jachmann-Willmer
5. Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum: zeitnah, verständlich und so umfassend, um mit einem vertretbarem Aufwand Außenstehenden einen guten und anschaulichen Eindruck von wesentlichen Tätigkeiten der Organisation zu vermitteln (z. B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Im BVkE sind derzeit vier Vollzeitkräfte und 3 Teilzeitkräfte beschäftigt.
7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
Gewinn- und Verlustrechnung 2021: GuV_2021
8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz. Bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine vollständige, aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt.
Mittelverwendung: Soll_Ist_2021
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, unmittelbare Partnerorganisation
Der BVkE ist Hauptgesellschafter des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ), neben der Katholischen Jugendfürsorge für die Diözese Speyer e.V. und des Katholischen Erziehungsvereins für die Rheinprovinz e.V.
Der BVkE ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als "Großspenden von Privatpersonen" gekennzeichnet.
keine
Compliance
11. Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Die Wesentlichen Strukturen und Prozesse sind in der Satzung niedergelegt. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, Verbandsrat und Vorstand
Das Aufsichtsorgan ist der Verbandsrat, der sich aus je zwei Vertreter:innen der jeweiligen diözesanen Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt, aus den 26 Diözesen in Deutschland.
12. Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Die BVkE-Geschäftsstelle arbeitet mit fortlaufend aktualisierten Verfahrensanweisungen. Dort sind die Strukturen und Prozesse verbindlich festgehalten einer Verwendung der Mittel, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit folgt. Der Wirtschaftsprüfer erstellt darüber hinaus jährlich den Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz).
13. Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.
Die BVkE Geschäftsstelle wendet die Richtlinie für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) an. (Überwiegend) öffentlich geförderte Stellen gibt es zwei.
Freiburg, 14. November 2022
Stephan Hiller
BVkE Geschäftsführer