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  • Beteiligungsverfahren Grundordnung
Stellungnahme

Beteiligungsverfahren Grundordnung

Stellungnahme des BVkE zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Grundordnung

Erschienen am:

24.08.2022

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -758
+49 761 200 11 756 oder -11 758
+49 761 200 -756 oder -758
+49 761 200 11 756 oder -11 758
+49 761 200 11 756 oder -11 758
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der BVkE begrüßt, dass die Grundordnung eine Überarbeitung und Weiterentwicklung erfahren soll. Der BVkE hält den vorliegenden Entwurf zu einer Novellierung der Grundordnung für einen großen Schritt in die richtige Richtung. Wir schließen uns daher der Stellungnahme der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes - Dienstgeberseite - vorbehaltlos an.

Besonders positiv zu dem Entwurf ist hervorzuheben, dass die Träger der Kinder- und Jugendhilfe im praktischen Umgang realitätsnähere Entscheidungen treffen können. Ebenfalls ist positiv hervorzuheben, dass Kirche und Träger gleichwertig genannt werden.

Wir begrüßen es, dass künftig die christliche Prägung einer Einrichtung stärker an ihrem Selbstverständnis festgemacht wird und nicht mehr in erster Linie an den Mitarbeitenden. Für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist es sehr hilfreich, dass in der Folge die Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche nur noch für sehr wenige Mitarbeitende Voraussetzung für eine Beschäftigung sein soll.

Der BVkE befürwortet es darüber hinaus, dass die private Lebensführung der Mitarbeitenden künftig rechtlichen Bewertungen entzogen bleibt. Denn unsere Einrichtungen profitieren und leben gerade von der Vielfalt ihrer Mitarbeitenden. Die verbleibenden Anforderungen an die Mitarbeitenden müssten sich in der Praxis noch bewähren.

Die neue Grundordnung lädt explizit auch Menschen ohne katholische Konfessionszugehörigkeit zur Mitarbeit in der Dienstgemeinschaft ein. Dieser Einladungscharakter ist positiv hervorzuheben. Soll der Kirchenaustritt weiterhin arbeitsrechtlich sanktionsfähig bleiben, wird der Einladungscharakter untergraben. Vor diesem Hintergrund fordert der BVkE die Herausnahme des Kirchenaustritts aus dem Sanktionskatalog.

Die Organe des Verbandes werden die Überarbeitung und Weiterentwicklung sehr genau verfolgen und setzen sich für die vorgeschlagene Novellierung ein.

Die ausführliche Stellungnahme der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. - Dienstgeberseite - finden Sie untenstehend zum Download.

  • Ansprechperson
Stephan Hiller
Geschäftsführer
+49 761 200 760
+49 761 200 11 766
+49 761 200 760
+49 761 200 11 766
+49 761 200 11 766
stephan.hiller@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 241,1 KB

Stellungnahme der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. - Dienstgeberseite -

PDF | 151,8 KB

Stellungnahme des BVkE zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Grundordnung

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