Berlin 15.06.2023. Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland, Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET), Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE), Evangelischer Erziehungsverband (EREV) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), haben am 15. Juni 2023 das Parlamentarisches Gespräch zum Thema Weiterentwicklung eines inklusiven SGB VIII - eine Zwischenbilanz aus der Praxis im Deutschen Bundestag veranstaltet. Die Schirmherrschaft für das diesjährige Parlamentarische Gespräch hat Frau Ulrike Bahr, Vorsitzende des Bundestagsausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend, übernommen.
In Deutschland hat im Jahr 2022 fast 1 Mio. junger Menschen und ihrer Familien erzieherische Hilfen in Anspruch genommen. Die Erziehungshilfefachverbände und deren Einrichtungen und Dienste bieten Hilfen und Leistungen nach SGB VIII für rund 120.000 Kinder und Jugendliche an, die in teilstationären und stationären Einrichtungen betreut werden. Hinzu kommt ein umfangreiches Angebot an niedrigschwelligen und ambulanten familienbegleitenden Hilfen sowie Erziehungsberatung.
Die Verbände sprachen sich für einen zusammenführenden Leistungstatbestand aus, als Grundlage der Hilfegewährung. Die Hilfe wird, wie im SGB VIII vorgesehen im Hilfeplanverfahren für alle jungen Mensch gleichermaßen gewährt, das Jugendamt übernimmt die Koordination und Planung.
Im Rahmen der Debatte zum Übergang von der Kinder- und Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe sprach sich Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, dafür aus, es beim Zuständigkeitswechsel keine restriktiven Altersvorgaben, zum Beispiel 18 Jahre, geben darf.
Vielmehr sollen sich Angebote und Hilfen an den Bedarfen der jungen Menschen ausgerichtet sein. Das SGB VIII lässt hier Optionen bis zum 27. Lebensjahr zu.
Die Abgeordneten dankten den Verbänden für die verschiedenen Impulse, die für die kommenden Debatten zur Weiterentwicklung eines inklusiven SGB VIII, eine gute Hilfestellung bieten.
Die Pressemitteilung finden Sie untenstehend zum Download.