Aus- und Weiterbildung Psychotherapie in der Kinder- und Jugendhilfe
Mit einem Beschluss des Deutschen Psychotherapeutentags 2014 wurde eine Novellierung des Psychotherapeutengesetztes initiiert und ein Transitionsprozess, begleitet von der Bundespsychotherapeutenkammer, in Gang gesetzt. Im Rahmen dieses Reformprozesses wurde die Aus- und Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in neu geregelt.
Nach Erlangen eines Masterabschlusses mit anschließender Approbation als Psychotherapeut*in erfolgt eine fünfjährige Weiterbildung zur Erlangung der Fachkunde. Diese sieht, neben der insgesamt vierjährigen Weiterbildung im stationären und ambulanten Bereich, eine optionale einjährige Weiterbildung im institutionellen Bereich außerhalb des SGB V vor. Dabei spielt die Kinder- und Jugendhilfe eine prominente Rolle.
Angesichts der starken Belastungen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Diensten der Jugend- und Eingliederungshilfe sowie in dieser Gruppe häufig vorkommender psychischer Störungsbilder ist eine multidisziplinäre psychotherapeutische Versorgung ein Qualitätsmerkmal der erzieherischen Unterstützung. Die Träger in der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich im Spannungsfeld zwischen einem hohen psychotherapeutischen Bedarf einerseits und hohen Hürden und Anforderungen an Weiterbildungsstätten im institutionellen Rahmen andererseits. Diese Anforderungen werden nur wenige Träger erfüllen können.
Um im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, ist es notwendig, Modellprojekte zu initiieren und Träger zu unterstützen. Eine mögliche Option sind Trägerzusammenschlüsse, die Weiterbildungsverbünde bilden. Dies wird zurzeit geprüft.
Um Weiterbildungsverbünde zu etablieren, ist es zunächst notwendig ein Netzwerk zu bilden, das den Austausch fördert und in dem Wissen und Information geteilt werden. Als einem nächsten Schritt soll ein Anforderungsprofil zur Aus- und Weiterbildung für Träger(verbünde) formuliert werden.