Gemeinsamer Fachtag der Fachverbände für Erziehungshilfen
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) werden grundlegende rechtliche Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch vorgenommen, die auch die Rechte von Care Leaver*innen, also jungen Menschen, die (zeitweilig) in Wohngruppen oder in Pflegefamilien aufgewachsen sind, betreffen. Die Stärkung der Leistungsrechte und der explizite Auftrag zur Nachbetreuung sowie der Anspruch auf eine zeitweilige Rückkehrmöglichkeit in Hilfesettings verweisen schon auf die Förderung junger Menschen im Übergang. Im KJSG werden zentrale Impulse für die Etablierung verbindlicherer Verfahren zur Begleitung und Vorbereitung junger Menschen im Übergang ins Erwachsenenleben gesetzt, die es nun gilt, strukturell zu verankern.
Die diesjährige gemeinsame Fachtagung der Fachverbände für Erziehungshilfen hat diskutiert wie die Fachpraxis verlässliche, rechtskreisübergreifende Übergangsmodelle für Careleaver*innen (auch mit jungen Menschen) entwickeln und etablieren kann. Dabei kann an schon vorhandene kommunale Einzelmodelle von öffentlichen und freien Trägern angeknüpft werden. Es ist wichtig, die fachliche Ausgestaltung gesicherter Verfahren und Infrastrukturen für eine Übergangsbegleitung
im Rahmen eines Qualitätsdialoges kommunal und bundesweit abzusichern und damit zu einem Qualitätsstandard für stationäre Hilfen und die Pflegekinderhilfe zu gestalten.
Der Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET), der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE), der Evangelischer Erziehungsverband (EREV) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) haben mit ihrer gemeinsamen
Tagung 2022 der Fachverbände für Erziehungshilfen deutlich gemacht, dass der Gestaltung der Übergangsprozesse eine wesentliche Bedeutung bei der Etablierung einer nachhaltigen, inklusiven Infrastruktur in der Kinder- und Jugendhilfe zukommt.