Online-Seminarreihe - Seminar IV
* Das Online-Seminar fand am 24.03.2022 statt.
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beginnt eine neue Epoche in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch dieses wird die Grundlage für die Entwicklungen einer zukunftsfähigen und innovativen Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. In fünf Kernbereichen (1) Inklusion und Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, (2) Stärkung von jungen Menschen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, (3) mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien (4) Mehr Prävention vor Ort, (5) Kinder- und Jugendschutz, wurden dabei unterschiedliche Weichen für eine zukunftsfähige und subjektorientierte Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Der BVkE gestaltet diese Entwicklungen politisch und fachlich mit. Durch die Seminarreihe "Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Aufbruch, Umbruch, Innovation" wird eine breite fachliche Grundlage gelegt, um aus der Praxis für die Praxis die wichtigsten Änderungen aufzubereiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Seminar IV - Hilfen für junge Volljährige NEU gedacht!
Die bisherige Sollvorschrift in § 41 SGB VIII wurde dahingehend geändert, dass junge Volljährige geeignete notwendige Hilfen erhalten, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbst- ständige Lebensführung nicht gewährleistet. In § 41a SGB VIII (Nachbetreuung) in Verbindung mit § 36 b SGB VIII wird festgelegt, dass junge Volljährige innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Dieses wird im Hilfeplan festgelegt und dokumentiert sowie regelmäßig überprüft. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hierfür in regelmäßigen Abständen Kontakt zu dem oder der jungen Volljährigen aufnehmen.
Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe für junge Volljährige nicht aus. Die "Coming-back-Option" soll eine Hilfeleistung wirkungsvoller absichern und junge Menschen im Hinblick auf möglichst bruch- bzw. reibungslose Übergänge in andere Hilfesysteme oder in die Selbständigkeit. gelingend unterstützen
Der öffentliche Träger erhält damit künftig den Auftrag, festzustellen, ob im Rahmen der Möglichkeiten des jungen Volljährigen die Gewährleistung einer Verselbständigung nicht oder nicht mehr vorliegt. Ist dies der Fall, so muss dem jungen Volljährigen in jedem Fall (weiterhin) eine geeignete und notwendige Hilfe gewährt werden.
In der weiteren Entwicklung bis ins Jahr 2028 wird es eine Aufgabe sein, die Selbstvertretungen für diese Zielgruppe zu stärken, um deren individuellen Ressourcen auszubaue. Dies kann beispielsweise durch Hilfefonds gewährleistet werden. Die Zuständigkeit bleibt aufgrund der sozialpädagogischen Expertise bei der Kinder- und Jugendhilfe. Träger und Einrichtungen müssen lernen die Kooperationsstrukturen transparent zu machen und mit den neuen gesetzlichen Regelungen eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen, beispielsweise Begleitung und Beratung in notwendiger Qualität und Quantität zur Verfügung zu stellen. Es gilt bei den zu erwartenden Aushandlungsprozessen mit den verschiedenen Rechtskreisen, die jungen Erwachsenen kompetent und energisch zu vertreten, um deren Recht auf Weiterführung der Hilfen und Beteiligung umzusetzen.
Aus Sicht des BVkE und anderen Verbänden reichen diese Regelungen aber nicht aus und bleiben weit hinter den Forderungen, die in den Verbänden erarbeitet wurden, zurück, um dieser Zielgruppe eine gesellschaftliche Teilhabe ohne Diskriminierung zu garantieren.
Im vierten Onlineseminar der Reihe wurde gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis die neuen Regelungen dargestellt und Handlungsbedarfe aufgezeigt. In einer gemeinsamen Diskussion wurden die unterschiedlichen Perspektiven zusammengeführt und reflektiert.