Gute und gesunde Ernährung in der Kinder- und Jugendhilfe
Fachkräfte der stationären und teilstationären Jugendhilfe stehen täglich vor der Aufgabe, Kindern und Jugendlichen eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Ernährung. Sei es hinsichtlich der gesunden Verpflegung an sich, aber auch bezogen auf das allgemeine Verständnis vom Umgang mit Lebensmitteln bis hin zum gemeinsamen Essen als soziale Funktion. Darüber hinaus gewinnt im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit gesunde und biologisch einwandfreie Ernährung in der Kinder- und Jugendhilfe immer mehr Bedeutung.
In der Kinder- und Jugendhilfe müssen je nach Leistungsangebot Entgelte verhandelt werden. Dies regeln die §§ 78 a ff. SGB VIII. Die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte bilden in den meisten Bundeländern die jeweiligen Rahmenverträge. Die Kosten für die Lebensmittel fallen in den Bereich der Sachkosten. Problematisch ist, dass dieser Bereich der Kosten nicht näher definiert ist, die Einrichtungen sich teilweise an dem Regelsatz im SGB II orientieren und die Verhandlungen dem freien Spiel bzw. dem Verhandlungsgeschick der Träger der freien Jugendhilfe unterliegen.
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