Seminarreihe Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendhilfe
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Zur Bedeutung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde am 31. Januar 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 21. März 2025 vom Bundesrat beschlossen. Es ist überwiegend zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Neben dem UBSKMG, dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz, enthält es Änderungen im SGB VIII und im KKG. Zentrale Ziele des Gesetzes sind die Verbesserung der Aufarbeitung, die Stärkung präventiver Strukturen und die Qualitätsentwicklung im Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexueller) Gewalt.
Hierbei relevant ist der neue § 9b SGB VIII (Aufarbeitung), der ehemaligen Adressat:innen von Erziehungs- und Eingliederungshilfeleistungen Aufarbeitung ermöglichen soll, wenn diese im Rahmen der Hilfen (sexuelle) Gewalt erfahren haben. Die Vorschrift enthält ein Recht auf Akteneinsicht bzw. ein Auskunftsrecht für Betroffene und formuliert eine Auskunftspflicht für freie Träger. Hiermit verbunden ist eine Frist zur Aufbewahrung von Akten.
Wichtig hierbei ist, dass die Vorgaben des § 9b SGB VIII nicht unmittelbar für freie Träger gelten, sondern die öffentlichen Träger in der Verpflichtung sind, Vereinbarungen zur Umsetzung des § 9b SGB VIII mit den freien Trägern abzuschließen (analog §§ 8a, 72a SGB VIII).
Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere rechtliche Vorgaben zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe (Vgl. § 79a SGB VIII). Die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistungen wird an die Umsetzung der Qualitätskriterien gekoppelt (Vgl. §§ 74, 77, 78b SGB VIII).
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier.
Programm
Für die digitale Informationsveranstaltung im Rahmen der Reihe "Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe" ist folgendes Programm geplant:
10:00 Uhr |
Begrüßung und kurze Einführung in die Thematik |
10:10 Uhr |
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen) Überblick zentraler Änderungen im SGB VIII und im KKG, u.a. zu folgenden Fragenstellungen:
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10:50 Uhr |
Fragen, Diskussion und Austausch |
11:30 Uhr |
Ende der Veranstaltung |
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Präventions- und Qualitätsentwicklungsbeauftragte bei (freien) Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Kosten
50,00 €