Leitfaden ökonomische Nachhaltigkeit
Ziel dieses Leitfadens ist es, für die Notwendigkeit der Beschäftigung mit dem Thema "nachhaltiges Handeln" zu sensibilisieren und erste Schritte zur Sichtbarmachung nachhaltigen Handelns - auch für kleine Einrichtungen - aufzuzeigen.
Für große Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 3 HGB mit
• Bilanzsumme > 25 Mio.
• Umsatzerlöse > 50 Mio. € und
• Anzahl der Beschäftigten > 250
wurden in der EU-Taxonomie Kriterien der Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt, die auch Unternehmen aus der Sozialwirtschaft betreffen.
Diese stellen jedoch für kleinere Sozialunternehmen bzw. Einrichtungen eine Überforderung dar, die leicht dazu führt, die Aufgabe ‚nachhaltiges Handeln auch sichtbar zu machen‘ nicht anzupacken.
Im Folgenden soll es daher zudem darum gehen, handhabbare Wege aufzuzeigen, die zu einer (vorläufigen) Nachhaltigkeitsberichterstattung für (kleinere) Sozialunternehmen führen können und dabei die eigenen Geschäfte transparent, fair und ethisch korrekt zu führen, um das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen und zu erhalten.
Untenstehend können Sie den Handlungsleitfaden finden.