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Glossar: Haft

Maßregelvollzug

Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter(innen) untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Schuldunfähig bedeutet, der Täter ist wegen einer seelischen Störung unfähig, das Unrecht der Tat einzusehen. Die Schuld(un)fähigkeit wird durch einen Arzt / eine Ärztin festgestellt.

Die Maßregelvollzugs-Einrichtungen sind psychiatrisch-forensische Fachkrankenhäuser oder Abteilungen an psychiatrischen Kliniken. Diese Einrichtungen sollen Sicherheit für die Bevölkerung und eine sinnvolle Therapie für die Straftäter (in diesem Zusammenhang als Patienten bezeichnet) gewährleisten.

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Beratung für Angehörige von Straffälligen

Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos, vor Ort oder hier in der Online-Beratung. Mehr

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Knast und die Folgen

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden bestraft. Der Strafzettel wegen der abgelaufenen Parkuhr mag nicht der Rede wert sein. Schwieriger wird es wenn die Geldstrafe höher, das Familieneinkommen niedriger oder die Haftzeit länger ist. Dann türmen sich für die Angehörigen und Betroffenen weitere Fragen auf. Die Caritas hilft auch hier. Mehr

Konkrete Hilfe

Unterstützung für Häftlinge und Angehörige

Mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich bundesweit in der Straffälligenhilfe der Caritas und ihrer Fachverbände. Ihr Ziel: Menschen zu stärken und sie zu ermutigen, ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Hilfe ist kostenlos, professionell und richtet sich an Straffällige und deren Angehörige. Mehr

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