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Glossar: Haft

Lebenslänglich

"Lebenslänglich" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "lebenslange Freiheitsstrafe". Darunter ist ein Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit zu verstehen, mindestens aber für 15 Jahre. Der Rest der Strafe kann danach zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Beratung für Angehörige von Straffälligen

Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos, vor Ort oder hier in der Online-Beratung. Mehr

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Knast und die Folgen

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden bestraft. Der Strafzettel wegen der abgelaufenen Parkuhr mag nicht der Rede wert sein. Schwieriger wird es wenn die Geldstrafe höher, das Familieneinkommen niedriger oder die Haftzeit länger ist. Dann türmen sich für die Angehörigen und Betroffenen weitere Fragen auf. Die Caritas hilft auch hier. Mehr

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Gefangen bis der Tod uns scheidet

Der Band befasst sich aus sozialwissenschaftlicher, politischer, ethisch-theologischer und sozialarbeiterischer Perspektive mit den Herausforderungen durch den demografischen Wandel in Gefängnissen: Gesundheit im Alter, Pflege, Sterben sowie Resozialisierung im fortgeschrittenen Lebensalter.

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