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  • Problemaufriss Übergang Schule/Berufsorientierung von jungen Menschen aus den Hilfen zur Erziehung
Stellungnahme

Problemaufriss Übergang Schule/Berufsorientierung von jungen Menschen aus den Hilfen zur Erziehung

Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung und/oder den Beruf ist eine der wichtigste und gleichzeitig eine besonders krisenanfällige Phase für junge Menschen; dies gilt insbesondere für jungen Menschen aus Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung.

Erschienen am:

30.05.2023

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Gemeinsam für einen Übergang von der Schule in eine Berufsorientierung als eine wichtige Veränderung im Leben von jungen Menschen aus den Hilfen zur Erziehung!

Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung und/oder den Beruf ist eine der wichtigsten Veränderungen im Leben von jungen Menschen - und gleichzeitig eine Phase, die besonders krisenanfällig ist, wenn es den jungen Menschen nicht gelingt, beruflich und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII § 27ff.) aufwachsen. Sie stehen in dieser Phase besonders unter Druck, denn sie haben einen spezifischen Förderbedarf aufgrund sozialer und/oder individueller Benachteiligungen und müssen gleichzeitig den Übergang ins Erwachsenenleben ohne elterliche Unterstützung und ohne ein tragfähiges familiäres Netz bewältigen.

Indes sehen sich viele Leistungserbringer vermehrt der Diskussion ausgesetzt, dass ihre Hilfen zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit §§ 34, 35a und 41 SGB VIII in Kombination mit § 13 Abs. 2 SGB VIII vom Kostenträger Jugendamt in Frage gestellt und damit Entwicklungschancen von jungen Menschen nicht ausreichend unterstützt werden.

Aus diesem Grund machen sich die Fachverbände Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV), die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), der Fachverband für Arbeit und Integration (EFAS) sowie der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) dafür stark, dass Kommunen und Sozialleistungsträger insbesondere der Rechtskreise SGB II, III und VIII die berufliche Qualifizierung in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII als einen bedarfsgerechten Baustein im Gesamtsystem der Jugendberufshilfe anerkennen und finanzieren und damit Verantwortung für die jungen Menschen - auch mit Blick auf potenzielle Fach- und Arbeitskräfte übernehmen. Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung dürfen nicht verloren gehen.

Den vollständigen Text des Positionspapiers können Sie als Download herunterladen.

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Übergang Schule/Berufsorientierung von jungen Menschen aus den Hilfen zur Erziehung

Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung und/oder den Beruf ist eine der wichtigsten Veränderungen im Leben von jungen Menschen – und gleichzeitig eine Phase, die besonders krisenanfällig ist, wenn es den jungen Menschen nicht gelingt, beruflich und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII § 27ff.) aufwachsen. Sie stehen in dieser Phase besonders unter Druck, denn sie haben einen spezifischen Förderbedarf aufgrund sozialer und/oder individueller Benachteiligungen und müssen gleichzeitig den Übergang ins Erwachsenenleben ohne elterliche Unterstützung und ohne ein tragfähiges familiäres Netz bewältigen. Indes sehen sich viele Leistungserbringer vermehrt der Diskussion ausgesetzt, dass ihre Hilfen zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit §§ 34, 35a und 41 SGB VIII in Kombination mit § 13 Abs. 2 SGB VIII vom Kostenträger Jugendamt in Frage gestellt und damit Entwicklungschancen von jungen Menschen nicht ausreichend unterstützt werden. Aus diesem Grund machen sich die Fachverbände Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV), die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), der Fachverband für Arbeit und Integration (EFAS) sowie der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) dafür stark, dass Kommunen und Sozialleistungsträger insbesondere der Rechtskreise SGB II, III und VIII die berufliche Qualifizierung in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII als einen bedarfsgerechten Baustein im Gesamtsystem der Jugendberufshilfe anerkennen und finanzieren und damit Verantwortung für die jungen Menschen – auch mit Blick auf potenzielle Fach- und Arbeitskräfte übernehmen. Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung dürfen nicht verloren gehen.