Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung vom 20. September 2022 ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Teilhabeförderung von jungen Menschen, die in Pflegefamilien oder stationären Wohngruppen aufwachsen sowie von jungen Eltern(teilen), die einer spezifischen Unterstützung bei der Erziehung und Pflege ihrer Kinder bedürfen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen. Jedoch sind bei der geplanten Entlastung nicht alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt!
Die Erziehungshilfefachverbände appellieren daher gemeinsam mit SkF und SkM an alle politisch Verantwortlichen, sich im nun laufenden parlamentarischen Verfahren für die Abschaffung der Kostenheranziehung auch in den Fällen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII sowie nach §§ 61, 62, 122 SGB III einzusetzen!
Die vollständige Stellungnahme finden Sie untenstehend.