Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist laut Statistiken das zweite Jahr in Folge um 10 % im Vergleich zum Vorjahr auf einen neuen Höchststand angestiegen. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173.000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, 15.800 mehr als im Vorjahr.
Mit Blick auf die Notwendigkeiten struktureller Verbesserung im Kontext des Kinderschutzes ist die Schaffung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe unbedingt notwendig. Um einen bestmöglichen Kinderschutz, der auch Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder anderen strukturellen Benachteiligungen miteinschließt, zu erreichen, sind gemeinsame Anstrengungen von öffentlichen wie freien Trägern, aber auch von politischer Seite notwendig. Der Beginn ist mit der Novellierung des SGB VIII und dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geschafft. Die Umsetzung bedarf der Anstrengungen aller Institutionen des Kinderschutzes.
Die ausführliche Positionierung finden Sie unten zum Download.