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Pressemitteilung Berlin

Hilfen für Menschen mit Demenz schnell verbessern

Der Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung ist heute Thema einer Anhörung im Gesundheitsministerium. Der Gesetzentwurf bringt einige Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, der entscheidende Schritt steht aber noch aus.

Erschienen am:

29.04.2014

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
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pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
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"Es muss endlich eine angemessene Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Demenz erreicht werden. Dieser Reformschritt muss schnell folgen", fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.

Der Referentenentwurf sieht zahlreiche Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen vor.
"So ist es eine echte Entlastung für Angehörige, dass die Tagespflege eine eigenständige Leistung wird und pflegenden Angehörigen hier zukünftig wesentlich mehr Leistungen zustehen sollen", betont Neher.

PflegepersonAngehörige werden oft zu Hause gepflegt.Fotolia/Yuri Arcurs

Auch die verbesserte Kombinierbarkeit von Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Urlaubs- oder Krankheitsfall sei zu begrüßen. "Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Das Anrechnungsmodell der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege ist viel zu kompliziert und intransparent. Der Zugang zu den Leistungen muss einfach und unbürokratisch sein", fordert Neher. Für die Angehörigen sei es entscheidend, dass sie je nach individueller Situation Leistungen flexibel und frei kombinierbar wählen könnten. Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert daher, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen zu einem Entlastungsbetrag zusammenzufassen.

Weitere Informationen zum Thema

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Was bezahlt die Pflegeversicherung?

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Stellungnahme zur Reform der Pflegeversicherung durch das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Der Deutsche Caritasverband hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, mit welchem die Bundesregierung die Pflegeversicherung reformieren will. Das Gesetz bringt zwar einige Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen; eine angemessene Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Demenz wird dadurch aber nicht erreicht (16.09.2014).