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Pressemitteilung

DEVAP-VKAD-Pressemeldung: Herr Minister - Der Ball liegt vor dem Tor!

"Anerkennung drückt sich nicht nur in Worten aus. Es geht auch ums Geld.“ so zitierten zu Beginn dieser Woche verschiedene Medien Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dem schließen sich Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des VKAD und Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP gern an.

Erschienen am:

20.07.2018

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Tariflohn und ungerechte Bezahlung

 "Anerkennung drückt sich nicht nur in Worten aus. Es geht auch ums Geld." so zitierten zu Beginn dieser Woche verschiedene Medien Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dem schließen sich Dr. Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) gern an und verweist darauf, dass die Mitarbeitenden in der Caritas und Diakonie schon seit vielen Jahren auf dem von Spahn geforderten Niveau entlohnt werden.

"Guter Lohn muss jedoch auch refinanziert werden." erklärt Dr. Heil weiter. Aber gerade in der häuslichen Krankenpflege sind die Krankenkassen oft nicht bereit, die tatsächlich entstandenen Lohnkosten in voller Höhe bei der Vergütung der Leistungen zu berücksichtigen. Dadurch entsteht den ambulanten Pflegediensten eine finanzielle Lücke, die sie bislang mit Effizienzsteigerungen und Arbeitsverdichtungen geschlossen haben. Die Möglichkeiten dieser Stellschrauben sind jedoch schon lange erschöpft. Es gilt, die Mitarbeitenden wieder zu entlasten und ihre Arbeit auch finanziell anzuerkennen.
Daher fordern VKAD und DEVAP schon seit Jahren, die Zahlung von Tariflöhnen auch in der häuslichen Krankenpflege im fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich zu verankern.

"Die mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz geplante vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich muss auch für die gesamte ambulante Pflege gelten. Die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre werden in den Leistungsvergütungen der Krankenkassen immer noch nicht ausreichend berücksichtigt, weil von ihnen nur die Grundlohnsummensteigerung als Obergrenze herangezogen wird. Dadurch entsteht bei tarifgebundenen Pflegedienste eine immer größer werdende Finanzlücken - Folgen sind die Gefährdung der Existenz, engere Zeitfenster bei der Versorgung mit zunehmender Unzufriedenheit der Pflegekräfte und damit zunehmende Probleme bei der Sicherstellung des Versorgungsauftrages durch qualifizierte Pflegefachkräfte." so Dr. de Vries.

"Den Ball der gerechten Refinanzierung der tariflichen Entlohnung haben die konfessionellen Verbände der Altenhilfe schon lange vor das Tor der Gesetzgebung gespielt. Jetzt gilt es eine jahrzehntelange Forderung in ein Gesetz zu verwandeln. Das wäre ein Volltreffer für die Pflegenden!" Mit diesem Apell fordern VKAD und DEVAP gemeinsam die Politik auf, endlich zu handeln und die Lücke im Gesetz zu schließen.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de

Weitere Informationen zum Thema

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Gute Entlohnung in der Pflege heißt auch entsprechende Refinanzierung

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