Abschlussseminar - Seminar VII
*Das Online-Seminar fand am 8.11.2022 statt.
"Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Aufbruch, Umbruch, Innovation"
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beginnt eine neue Epoche in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch dieses wird die Grundlage für die Entwicklungen einer zukunftsfähigen und innovativen Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. In fünf Kernbereichen (1) Inklusion und Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, (2) Stärkung von jungen Menschen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, (3) mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien (4) Mehr Prävention vor Ort, (5) Kinder- und Jugendschutz, wurden dabei unterschiedliche Weichen für eine zukunftsfähige und subjektorientierte Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Der BVkE gestaltet diese Entwicklungen politisch und fachlich mit. Durch die Seminarreihe "Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Aufbruch, Umbruch, Innovation" wird eine breite fachliche Grundlage gelegt, um aus der Praxis für die Praxis die wichtigsten Änderungen aufzubereiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Abschlussseminar - Hilfeplanung inklusiv gedacht
Die Hilfeplanung ist in der Praxis der Erziehungshilfen ein Schlüsselelement für die sozialpädagogische Arbeit und Kern eines jeden Hilfeprozesses. Die Hilfeplanung findet ihren Ausgangspunkt in gesetzlichen Entwicklungen, politischen und fachlichen Haltungsänderungen, die das Verhältnis zwischen pädagogisch Professionellen und Adressatinnen und Adressaten grundlegend neu justieren. Spiegel dieser Entwicklungen ist die Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1990. Erstmals führt dieses Gesetz das Instrument der Hilfeplanung ein und markiert damit einen Schlüsselprozess für die Qualitätsentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts.
Damit einher ging damals ein weitreichender Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe - von der Eingriffsverwaltung hin zu einer sozialen Dienstleistungsorientierung. Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wird diese soziale Dienstleistungsorientierung nun nach mehr als 30 Jahren programmatisch neu ausgerichtet, und zwar an einer inklusiven, selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe an der Gemeinschaft.
Damit gewinnt auch das Hilfeplanverfahren an Bedeutung. Zum einen soll es verbindlicher mit den Planungsverfahren der Eingliederungshilfe verknüpft werden, d. h. mit der Gesamtplanung nach §§ 117 ff. SGB IX und mit der Teilhabeplanung nach §§ 19 ff. SGB IX.
Dafür wird die Einbindung von Sozialleistungsträgern in den Hilfeplanprozess festgeschrieben, um eine Sicherstellung der nahtlosen Hilfeerbringung bei Zuständigkeitsübergängen zu gewährleisten. § 36b Abs. 2 SGB VIII sieht außerdem spezifische Regelungen vor, wenn der Zuständigkeitsübergang einen Rehabilitationsträger nach § 99 SGB IX betrifft. Dieser muss ein Jahr vor dem perspektivischen Wechsel einbezogen werden, wobei ein Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX obligatorisch ist. Wichtig ist, dass dieses Übergangsmanagement nicht nur einseitig verstanden wird als ein Wechsel von der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe, sondern es auch dann geregelte Verfahren braucht, wenn junge Menschen aus der Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe wechseln.
Im letzten Onlineseminar der Veranstaltungsreihe fokussierten wir zunächst die Rolle diagnostischer Verfahren in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, ehe wir im Anschluss ein Beispiel vor Augen geführt bekamen, wie individuelle multiprofessionell konzertierte Hilfen in der Praxis aussehen können.
Die Dokumentation der einzelnen Vorträge finden Sie rechts zum Download.