Online-Seminarreihe - Seminar VI
* Das Online-Seminar fand am 15.09.2022 statt.
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beginnt eine neue Epoche in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch dieses wird die Grundlage für die Entwicklungen einer zukunftsfähigen und innovativen Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. In fünf Kernbereichen (1) Inklusion und Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, (2) Stärkung von jungen Menschen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, (3) mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien (4) Mehr Prävention vor Ort, (5) Kinder- und Jugendschutz, wurden dabei unterschiedliche Weichen für eine zukunftsfähige und subjektorientierte Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Der BVkE gestaltet diese Entwicklungen politisch und fachlich mit. Durch die Seminarreihe "Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Aufbruch, Umbruch, Innovation" wird eine breite fachliche Grundlage gelegt, um aus der Praxis für die Praxis die wichtigsten Änderungen aufzubereiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Seminar VI - Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Mit der Regelung wird der Normgehalt von § 20 SGB VIII stärker akzentuiert, um Kinder in Notsituationen einen entsprechenden Schutz und Hilfe anbieten zu können. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des von der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern" festgestellten Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Unterstützung von Familien mit einem psychischen oder suchterkrankten Elternteil bei der Alltagsbewältigung in Situationen, in denen die Betreuung und Versorgung des Kindes vorübergehend nicht sichergestellt werden kann (Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern, S. 8).
§ 36a Absatz 2 SGB VIII lässt in der Neufassung für Träger der öffentlichen Jugendhilfe künftig auch die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen zu. Damit wird ein unmittelbarer Zugang zu dieser Hilfeform - ohne Behördengang und Antragstellung - in Notsituationen ermöglicht. Die Erziehungsberatung soll hier eine besondere Bedeutung erhalten.
Weiter wurde für zu entwickelnde Hilfeangebote untersucht, welche Rolle niederschwellige präventive Angebote über die verstärkte Normierung gefördert werden können.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Ausgestaltung der Versorgung der Kinder mit ehrenamtlich tätigen Patinnen und Paten. Hierzu gibt es derzeit eine hohe Unsicherheit in der Praxis, wie diese Angebote rechtssicher entwickelt und wie diese neuartigen Patinnen und Paten koordiniert bzw. gesteuert werden können.
Die Dokumentation der einzelnen Vorträge finden Sie rechts zum Download.