Online-Seminarreihe - Seminar III
* Das Online-Seminar fand am 16.02.2022 statt.
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beginnt eine neue Epoche in der Kinder- und Jugendhilfe. Durch dieses wird die Grundlage für die Entwicklungen einer zukunftsfähigen und innovativen Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. In fünf Kernbereichen (1) Inklusion und Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, (2) Stärkung von jungen Menschen, die außerhalb der eigenen Familie aufwachsen, (3) mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien (4) Mehr Prävention vor Ort, (5) Kinder- und Jugendschutz, wurden dabei unterschiedliche Weichen für eine zukunftsfähige und subjektorientierte Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Der BVkE gestaltet diese Entwicklungen politisch und fachlich mit. Durch die Seminarreihe "Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Aufbruch, Umbruch, Innovation" wird eine breite fachliche Grundlage gelegt, um aus der Praxis für die Praxis die wichtigsten Änderungen aufzubereiten und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Seminar III - Ombudsstellen
Die wichtigen Impulse, die mit der Implementierung von Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im BKiSchG im Hinblick auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen erreicht werden konnten, werden nun mit der Einführung der Ombudsstellen im SGB VIII über den Adressaten*innenkreis der jungen Menschen in Einrichtungen hinaus weiter geführt.
Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe werden zunehmend von freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern als eine fachlich notwendige Beschwerdeform für junge Menschen und ihre Familien betrachtet, die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen wollen oder bereits erhalten und Konflikte mit einem Jugendhilfeträger haben. Die Entstehung von Ombudsstellen ist eingebettet in die Fachdiskurse über Kinderrechte, Kinderschutz, Partizipation und Selbstwirksamkeit.
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ist die verbindliche Einrichtung von unabhängigen ombudschaftlichen Beratungsangeboten erstmals gesetzlich geregelt. Die Ausweitung des Aufgabenspektrums hat Auswirkungen auf die fachliche Ausrichtung der Ombudsstellen. Die Weiterentwicklung der in den vergangenen Jahren gewachsenen ombudschaftlichen Vertretung wird entlang der gesetzlichen Bestimmungen geschehen. Welche Spannungen sich dabei für bestehende ombudschaftliche Netzwerk in der Kinder- und Jugendhilfe ergibt, welche Herausforderungen auf das Feld zukommen und welche Schnittstellen dabei eine wichtige Rolle einnehmen, soll in diesem Onlineseminar beleuchtet werden.
In der dritten Veranstaltung der Seminarreihe wurde der neue § 9a SGB VIII zu Ombudsstellen in seiner rechtlichen und praktischen Relevanz dargestellt sowie den Teilnehmer*innen anhand der konkreten Praxis einer Ombudsstelle ein Einblick in die Arbeit gewährt, um einen fachlichen Austausch anzuregen.