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Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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Stellungnahme

Kindergrundsicherung

Aufruf der Erziehungshilfefachverbände zur Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die jenseits ihrer Herkunftsfamilien leben. Kindergrundsicherung: Jedes Kind und jeder junge Mensch sind gleich viel wert!

Erschienen am:

07.09.2023

Herausgeber:
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
+49 761 200 -756 oder -769
+49 761 200 -756 oder -769
bvke@caritas.de
www.bvke.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet. So wächst aktuell mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf. Die finanzielle Situation der Familien bestimmt in vielen Fällen darüber, welche Chancen Kinder und Jugendliche auf gesundes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe im weiteren Leben und bei der Entfaltung der persönlichen Potenziale haben.

Die sogenannte Brennglaswirkung der Corona-Pandemie und der Preissteigerung für Energie und Lebensmittel verstärkt zusätzlich die Problematik und verdeutlicht, dass insbesondere diejenigen Kinder und Jugendlichen betroffen sind, die in ihren Teilhabechancen schon davor stark beeinträchtigt waren.

Den Angaben der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zufolge besteht ein Zusammenhang 
zwischen Armutslagen der Familien und einem erhöhten Bedarf an Leistungen der Hilfen zur Erziehung: Mehr als jede zweite Familie, für die 2021 eine erzieherische Hilfe neu gewährt wurde, ist auf Transferleistungen angewiesen. Je nach gewährter Hilfeart variiert diese Gesamtquote - bei Vollzeitpflege sind es sogar 71%. Fast die Hälfte junger Menschen, die fremduntergebracht sind, stammen aus Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil.

Die Familienpolitik steht in der Pflicht, gute Bedingungen für das Aufwachsen jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen nachhaltig sicherzustellen und damit für verlässliche Lebensperspektiven zu sorgen. Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 verpflichten sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

  • Familien zu stärken und mehr Kinder aus der Armut zu holen. 
  • Dafür eine Kindergrundsicherung einzuführen. 
  • Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Die Erziehungshilfefachverbände begrüßen im Grundsatz diese Zielrichtung und den beabsichtigten Umbau der bestehenden familienpolitischen Instrumente und Leistungen. Allerdings appellieren sie an die Verantwortlichen aus der Politik und Verwaltung, dabei die Bedarfe auch von denjenigen Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, die jenseits ihrer Herkunftsfamilien aufwachsen. 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie untenstehend.

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 196,2 KB

Kindergrundsicherung_Positionierung_Verbände